Volkshochsschule bietet drei neue juristische Vorträge

Saarbrücken · Das deutsche Erbrecht und das Ablaufschema beim Erbfall anhand eines Beispiels stehen im Zentrum eines Vortrags bei der Volkshochschule des Regionalverbandes Saarbrücken am Dienstag, 29. November, 18 Uhr. Ausführungen zur Ermittlung der Erbschaftssteuer, zu Schenkungen und zu den größten Fehlern und Irrtümern beim Vererben runden den Vortrag ab. Rechtsanwalt Dr. Stephan Engel bietet die Infoveranstaltung an.

Eine Woche zuvor, am Dienstag, 22. November, 18 Uhr, dreht sich bei einem weiteren Vortrag alles um die Einfriedungspflicht, Grenzabstände für Pflanzen und alles weitere, das jenseits von nachbarschaftlichem Einvernehmen zum Problem werden kann. Rechtsanwältin Sylvia Herresthal-Scharf referiert zum Nachbarschaftsrecht in der Talstraße 8-10.

An gleicher Stelle geht es am Donnerstag, 24. November, um Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Rechtsanwalt Marco Müller behandelt Fragen wie: Was geschieht, wenn ich nicht mehr in der Lage bin, meine Entscheidungen selbst zu treffen, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin? Wer handelt und entscheidet dann für mich? Wird mein Wille dann auch beachtet, wie ich ihn in Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung niedergelegt habe? Beginn: 18 Uhr.

Die Vorträge kosten jeweils acht Euro. Anmeldung: Drago-Paul Barth, Tel. (0681) 5 06 43 41.

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