Videowände sind kaum zu stoppen

Saarbrücken. Kampflos wolle die Stadtverwaltung die Schlacht gegen immer mehr Videowände in Saarbrücken nicht aufgeben, erklärte Baudezernentin Rena Wandel-Hoefer im Sommer vergangenen Jahres. Die Verwaltung war zwar gerade vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, die gegenüber von C&A und Europa-Galerie angebrachte Videowand wieder abhängen zu lassen

Saarbrücken. Kampflos wolle die Stadtverwaltung die Schlacht gegen immer mehr Videowände in Saarbrücken nicht aufgeben, erklärte Baudezernentin Rena Wandel-Hoefer im Sommer vergangenen Jahres. Die Verwaltung war zwar gerade vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, die gegenüber von C&A und Europa-Galerie angebrachte Videowand wieder abhängen zu lassen. Aber Wandel-Hoefer wollte die Zuversicht nicht begraben. Die Bauordnung müsse geändert werden, dann könne die Stadtverwaltung zumindest bei neu geplanten Videowänden mitreden.

Diese Woche nun hat der Landtag die Bauordnung geändert. Dass deswegen keine neuen Videowände aufgehängt werden, glaubt der Rechtsdezernent der Landeshauptstadt, Jürgen Wohlfarth, allerdings nicht. Vor der Änderung mussten Videowandbetreiber der Stadt lediglich mitteilen, wann und wo sie eine Werbetafel aufhängen. Nun muss die Stadt das Ganze erst mal genehmigen. "Die Vorstellung, wir könnten jetzt nach Gutdünken Videowände verhindern, ist aber falsch", warnt Wohlfarth vor zu großen Erwartungen.

Verbote "nicht aussichtsreich"

Es sei nämlich aus juristischen Gründen so gut wie unmöglich, eine Videowand zu verbieten - zumindest dort, wo die Werbefirmen sie gerne aufstellen. "In Gewerbe- und Kerngebieten sind sie kaum abweisbar", erklärt der Rechtsdezernent. Auch Verbote wegen einer Beeinflussung des Verkehrs (etwas weil Autofahrer durch die flimmernden Tafeln abgelenkt werden könnten) seien "in aller Regel nicht aussichtsreich". Auch Menschen, die sich ganz persönlich durch Videowände gestört fühlen, weil deren Licht zum Beispiel in ihre Wohnungen fällt, haben nach Einschätzung Wohlfarths kaum eine Chance, diese Art der Werbung zu verhindern. "Zivilrechtlich sind Lichtimmissionen in der Nacht nur dann abwendbar, wenn eine Aufhellung von Räumen messbar erfolgt. Dies dürfte nicht der Regelfall sein", erklärt er. Das Problem sei nämlich, dass Videowandbetreiber nur dort werben, wo es sich lohnt: dort, wo etwas los ist in der Stadt. Und dort Lichtwerbung zu verhindern, sei gesetzlich kaum möglich.

Da müsse man schon "ein denkmalgeschütztes Ensemble" haben. "Da eine Videowand reinzukriegen, wird nicht gehen", sagt Wohlfarth. Immerhin habe die Stadtverwaltung durch die Änderung der Landesbauordnung nun die Möglichkeit, das im Antragsverfahren zu prüfen. "Das ist besser als nichts", findet der Rechtsdezernent.

Wenn die Politik weitere Videowände in Saarbrücken für falsch halte, bleibe dem Stadtrat noch eine Möglichkeit, sagt Wohlfarth: Er müsste eine Gestaltungssatzung beschließen, die das Aufhängen der Videowände einschränkt - ähnlich der Gestaltungssatzung, die zum Beispiel regelt, dass in der Bahnhofstraße keine Verkaufsstände vor die Geschäfte gestellt werden dürfen.

Proteste könnten helfen

Eine solche Videowandsatzung sei aber nicht in Planung. Und die Bürger selbst haben eine Möglichkeit, etwas gegen die Videowerbung zu unternehmen - wenn sie sich denn überhaupt davon gestört fühlen. "Öffentliche Proteste können womöglich den ein oder anderen potenziellen Werbekunden abschrecken", schreibt Jürgen Wohlfarth in einem internen Vermerk der Stadtverwaltung.

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