Verwaltungsgerichte führen elektronischen Rechtsverkehr ein

Saarbrücken · An den saarländischen Verwaltungsgerichten in Saarlouis startet heute im Rahmen eines Pilotprojekts der elektronische Rechtsverkehr. Rechtsanwälte und Behörden können damit künftig in Gerichtsverfahren am Verwaltungsgericht und am Oberverwaltungsgericht ihre Schriftsätze elektronisch übermitteln, wie das Justizministerium gestern mitteilte.

Privatpersonen könnten dies ebenfalls tun, müssten es aber nicht. Sie dürften auch in Zukunft wie gewohnt Papier bei Gericht einreichen.

Der Bundesgesetzgeber hatte im Jahr 2013 verbindliche Vorgaben für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs gemacht. Demnach sollen alle deutschen Gerichte frühestens ab dem Jahr 2018 und spätestens ab 2020 elektronische Eingänge entgegennehmen. Spätestens ab dem Jahr 2022 ist die elektronische Einreichung von Dokumenten dann obligatorisch. Ausgenommen hiervon ist derzeit noch der strafrechtliche Bereich, für den ein gesondertes Gesetz erarbeitet wird.

Die saarländische Justiz hat entschieden, mit der Umstellung auf elektronische Kommunikation auch auf elektronische Aktenführung umzustellen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort