Verteidiger: Hassan A. hatte keine Terror-Pläne

Saarbrücken · Ging der in Saarbrücken inhaftierte Syrer, der vom IS 180 000 Euro forderte, erklärten IS-Gegnern auf den Leim?



Im Fall des seit Jahresbeginn unter Terrorverdacht inhaftierten syrischen Friseurs Hassan A. geht jetzt dessen Verteidiger Marius Müller in die Offensive. Der Anwalt reklamiert in einer weiteren Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts, das den Haftbefehl bestätigt hat, seinen Mandanten auf freien Fuß zu setzen. Über diesen Antrag muss voraussichtlich der Strafsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) entscheiden.

Zur Vorgeschichte: Der 38-Jährige aus Damaskus, der zuletzt in einem Zimmer in der Bergstraße im Saarbrücker Stadtteil Burbach lebte, war an Silvester 2016 von Spezialeinheiten festgenommen worden. Er soll angeblich ernsthaft Anschläge für die islamistische Terrormiliz IS geplant haben. In einem Internetchat habe er sich gegenüber einer Kontaktperson des IS bereit erklärt, in Großstädten Sprengstoffanschläge mit als Polizeieinsatzfahrzeugen getarnten Autos zu verüben. Um diese Pläne umzusetzen, habe er vom IS die Zahlung von 180 000 Euro verlangt. In dem Haftbefehl, den das Landgericht um den Tatbestand des "Sichbereiterklärens zur Begehung eines Mordes" erweiterte, wird dem Asylbewerber Terrorismusfinanzierung vorgeworfen. In seinen Vernehmungen hatte Hassan A. angegeben, er sei in Geldnot gewesen und wollte seinen kranken Vater in Damaskus finanziell unterstützen. Er habe nie einen Anschlag geplant, wollte vielmehr den IS um das Geld prellen.

Anwalt Müller argumentiert jetzt nach Einblick in die Ermittlungsakte, der Syrer werde von mehreren glaubwürdigen Zeugen stark entlastet. Seine Ex-Verlobte habe beispielsweise die schwere Erkrankung des Vaters bestätigt und Hassan A. als geldgierig, aber feige beschrieben. Frühere Mitbewohner im hessischen Frankenberg berichteten angeblich ebenfalls von krankhafter Geldgier. Sie und die Ex-Freundin gaben offenbar zu Protokoll, der Inhaftierte sei keineswegs Anhänger radikaler Islamisten, habe nichts mit dem IS zu tun. Verteidiger Müller fordert die Freilassung des Syrers auch mit Verweis auf aktuelle Erkenntnisse der Ermittler, wonach es sich bei den angeblichen IS-Kontakten, die per Internet geknüpft worden sein sollen, um künstliche Figuren, tatsächlich nicht existierende Personen, gehandelt habe. Hinter diesen habe nicht der IS sondern dessen syrische Opposition gestanden. Bei dem Informanten, der das Bundeskriminalamt auf Hassan A. hingewiesen habe, habe es sich um einen Botschafter dieser Oppositionsgruppe in Frankreich gehandelt. Deren Ziel war es wohl, mutmaßliche IS-Unterstützer und Sympathisanten im Internet auszukundschaften und den Behörden zu melden. Nach dieser Schilderung ist Hassan A. also IS-Gegnern auf den Leim gegangen. Vom neuen Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung, zu dem es bislang noch keine Rechtsprechung gibt, könne auch unter diesem Gesichtspunkt keine Rede mehr sein.

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