Versöhnen auch ohne Pauken und Trompeten

Saarbrücken. Die Saarbrücker Stadtverwaltung hält die Zeit für gekommen, um Ordnung in die Straßenmusiker-Szene zu bringen. Grund sind nach Auskunft von Pressesprecher Thomas Blug Beschwerden über eine Vielzahl von organisierten, gewerbsmäßigen Auftritten diverser Gruppen, vor allem auf dem St. Johanner Markt und an mehreren Stellen der Bahnhofstraße

Saarbrücken. Die Saarbrücker Stadtverwaltung hält die Zeit für gekommen, um Ordnung in die Straßenmusiker-Szene zu bringen. Grund sind nach Auskunft von Pressesprecher Thomas Blug Beschwerden über eine Vielzahl von organisierten, gewerbsmäßigen Auftritten diverser Gruppen, vor allem auf dem St. Johanner Markt und an mehreren Stellen der Bahnhofstraße.Als Belastung werde vor allem empfunden, dass die Musiker und Sänger zu laut spielten und oft deutlich länger als die erlaubten 20 Minuten an einem Standort verweilten. Dem Passanten mache dies nichts aus, Anlieger würden jedoch über Gebühr belastet.

Ein besonderes Ärgernis ist nach Worten von Blug das Erbetteln von Geld direkt an den Tischen der Freiluftlokale. Da den widerstreitenden Interessen nicht zuzumuten sei, die Dinge untereinander zu klären, übernehme die Verwaltung den Ausgleich, so Rechtsdezernent Jürgen Wohlfarth zur Zielrichtung. Es sei keineswegs beabsichtigt, der Straßenmusik den Garaus zu machen.

Änderung des Ortsrechts

Um Häufigkeit und Art von Auftritten zu regeln, möchte die Verwaltung das Ortsrecht ändern. Straßenmusik, bislang erlaubnisfrei, wird demnach erlaubnispflichtig.

Für die Genehmigung soll keine Gebühr verlangt werden, aber die Verwaltung hätte immerhin jeden, der auf den Straßen aufspielen möchte, einmal vorher zu Gesicht bekommen. Straßenmusikanten müssen, so sieht es ein erster Entwurf der Satzung vor, ihren ersten Auftritt mindestens 72 Stunden vorher beim Ordnungsamt beantragen. Die Genehmigungen sollen für Musikdarbietungen in Fußgängerzonen nur erteilt werden, sofern sie nicht gewerblichen Zwecken dienen. Gruppen sollen aus maximal sechs Personen bestehen dürfen.

Wie Rechtsdezernent Wohlfarth unserer Zeitung sagte, sei der Gelegenheits-Musikant, der zur eigenen und auch zur fremden Plaisir aufspiele und sich über eine kleine Anerkennung freue, weiterhin gern gesehen. Zu reglementieren sei ausdrücklich das Gewerbe, das eine auf Dauer angelegte wirtschaftliche Tätigkeit mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübe. Dies treffe auf Straßenmusikgruppen zu, die "berufsmäßig" spielen und Geld einsammeln. Auch ausländerrechtlich würden diese Personen als "Selbstständige" behandelt.

Die Verwaltung beabsichtigt darüber hinaus, elektrische Verstärker sowie dominante Instrumente wie Trompeten, Posaunen und Trommeln aus Gründen des Lärmschutzes zu verbieten. Die zulässigen Zeiten und Orte für die Darbietungen sollen eingeschränkt werden, wobei vor allem den Essenszeiten besonderer Schutz zuteil werden soll.

Der Stadtrat hat das Thema kürzlich von der Tagesordnung genommen, weil er im Winter keinen akuten Handlungsbedarf sowie weiteren Diskussionsbedarf sah, er will zunächst über das Thema diskutieren.

Auch der Bezirksrat Mitte möchte sich der Sache gründlich annehmen, so Bürgermeisterin Christa Piper (SPD). Bis zum ersten verkaufsoffenen Sonntag im Frühjahr wolle man die alles in allem aber willkommene Regelung unter Dach und Fach haben, so Piper.

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