Verfassungsgericht wird weiblicher

Saarbrücken · Zwei der acht Richter am Saar-Verfassungsgericht sind derzeit weiblich. Die Landesregierung will die Gleichberechtigung am höchsten Gericht des Landes nun mit einer Quote fördern – die irgendwann auch Männern nutzen könnte.

 Zwei der acht Richter des Verfassungsgerichtshofs sind Frauen. Die Regierung will ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis. Foto: B&B

Zwei der acht Richter des Verfassungsgerichtshofs sind Frauen. Die Regierung will ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis. Foto: B&B

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Wenn das oberste Gericht des Saarlandes entscheidet, wie die Verfassung in einem bestimmten Streitfall auszulegen ist oder ob ein Gesetz der Verfassung entspricht, ist das seit Jahrzehnten überwiegend Männersache. Derzeit sind nur zwei der acht Richter des Verfassungsgerichtshofes weiblich.

Das soll sich ändern. Die Landesregierung hat im Landtag beantragt, dass in das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof folgender Satz aufgenommen wird: "Frauen und Männer sollen jeweils mindestens drei der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs und der stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs stellen." Genau genommen handelt es sich dabei also nicht um eine Frauenquote, sondern um eine geschlechtsneutrale Quote, von der irgendwann auch einmal die Männer profitieren könnten. Denn die Frauen sind in der saarländischen Justiz auf dem Vormarsch: Die Führungspositionen werden zwar überwiegend noch von Männern besetzt; seit Jahren dominieren die Frauen aber bei den Neueinstellungen. Die erste Lesung des Gesetzentwurfes im Landtag ist für diesen Mittwoch geplant.

Die acht Verfassungsrichter und eine gleiche Anzahl von Stellvertretern werden vom Landtag auf sechs Jahre gewählt. Die Landesregierung hält ihren Entwurf für "einen angemessenen Ausgleich" zwischen der Durchsetzung der Gleichberechtigung einerseits und der Vielzahl an Entscheidungskriterien, die der Landtag bei der Wahl berücksichtigen muss, wie die fachliche Eignung und "gesamtgesellschaftliche Repräsentanz". Informell gibt es bei der Wahl der Richter auch einen politischen Proporz zwischen den Parteien.

Für eine Änderung, wie sie nun geplant ist, macht sich seit langem der Deutsche Juristinnenbund stark. Die damalige Landesvorsitzende Sabine Kräuter-Stockton hatte 2013 in einem SZ-Gespräch gesagt, jeder Richter bringe seinen Hintergrund und seine Lebenserfahrung mit in die Urteilsfindung ein. Diese individuelle Erfahrung sei bei Frauen und Männern oft verschieden. Dies müsse sich auch in Entscheidungsgremien widerspiegeln.

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