Verbraucherzentrale warnt vor Zweitlotterien

Saarbrücken · Lottospiele werden auch im Internet angeboten. Vor der Online-Anmeldung sollten Verbraucher auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen achten. Wer Anbieter ohne Lizenz in Deutschland nutzt, geht illegalem Glücksspiel nach.

Lotto ist nicht gleich Lotto . Die Verbraucherzentrale Saarland empfiehlt Tippern, darauf zu achten, wobei und bei wem sie mitspielen. Lotto spielen im Internet erfreut sich großer Beliebtheit, doch nicht überall, wo Lotto draufsteht, ist auch Lotto drin. Neben den bekannten staatlichen Lotterien wie beispielsweise 6 aus 49, Eurojackpot, Glücksspirale und Keno sind im Internet Angebote sogenannter Zweitlotterien.

Auf den ersten Blick scheint es, dass man einen Tipp auf die altbekannte, staatliche Lotterie abgibt - die o Aufmachung entspricht dem Original, außerdem werden Prüf- und Bewertungssiegel verwendet. In Wirklichkeit gibt der Spielteilnehmer allerdings nur eine Wette auf das Ergebnis der staatlichen Lottoziehung ab, nimmt also an der staatlichen Lotterie gar nicht teil.

Derartige Zweitlotterien werden von Firmen mit Sitz im Ausland angeboten, die keine deutsche Erlaubnis haben. Folglich kann der Verbraucher die Auszahlung des Gewinns auch nicht von den deutschen Lottogesellschaften verlangen. Und die Gewinnauszahlung ist nicht durch den Deutschen Lotto- und Totoblock gesichert. Sollte eine Gewinnauszahlung verweigert werden, ist ein Anspruch gerichtlich kaum durchsetzbar und mit hohen Kosten verbunden. Wer bei einem Lotterieanbieter ohne Lizenz in Deutschland spielt, geht einem illegalen Glücksspiel nach.

Der Verbraucher steht auf der sicheren Seite, wenn er bei einem Anbieter mit deutscher Erlaubnis mitspielt. Das sind die Landeslotteriegesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks sowie die gewerblichen Spielevermittler, die in der White-List der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder zu finden sind. Verbraucher sollten, bevor sie sich auf einer Internetseite anmelden, im Impressum und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nachschauen, mit welcher Firma sie es zu tun haben. Anhand der aktuellen White-List der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder, die über die Internetseite der Verbraucherzentrale Saarland (www.vz-saar.de/whitelist ) einsehbar ist, kann überprüft werden, ob der Tipp bei einem lizenzierten Anbieter abgegeben wird. Außerdem sollten die Spieler so wenige Daten wie möglich preisgeben.

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