„Nur solange der Vorrat reicht“ Saarländer klagen über Lockangebote: Wenn das tolle Sonderangebot direkt ausverkauft ist

Saarbrücken · Mit Sonderangeboten wollen Supermärkte Kundinnen und Kunden anlocken. Im Markt selbst ist die preiswert beworbene Ware dann aber sehr plötzlich ausverkauft, manche kaufen dann das teurere Äquivalent. Ein klassischer Fall von Lockangeboten. Aber sind solche Werbe-Aktionen überhaupt erlaubt?

 Mit Sonderangeboten locken manche Anbieter Kundinnen und Kunden ins Geschäft. Weil es das preiswerte Produkt aus der Werbung dann schon ausverkauft ist, greifen manche zum teureren Äquivalent.

Mit Sonderangeboten locken manche Anbieter Kundinnen und Kunden ins Geschäft. Weil es das preiswerte Produkt aus der Werbung dann schon ausverkauft ist, greifen manche zum teureren Äquivalent.

Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Ein saarländischer Verbraucher hat in einem Supermarkt Garnelen im Angebot kaufen wollen. Doch er sei mehrfach vertröstet worden, dass deren Lieferung noch nicht eingetroffen sei. Auch eine Beschwerde bei der Zentrale blieb ohne Erfolg: „Ich komme mir persönlich betrogen vor“, sagt der enttäuschte Kunde. Er glaube, dass auch viele andere so „veräppelt“ würden.