Verbraucherzentrale warnt vor dubiosen Anrufen

Saarbrücken · Nach Angaben der Verbraucherzentrale Saar versuchen dubiose Firmen, Menschen am Telefon Abo-Verträge unterzujubeln. Die Experten raten Betroffenen, sich nicht einschüchtern zu lassen.

Nur durch Zufall hat kürzlich ein SZ-Leser-Reporter bemerkt, dass ihm auf seinem Handy unbemerkt ein dubioses Erotik-Abo angedreht wurde. Auf unseren Bericht hin meldeten sich weitere Opfer von Telefon-Abzockern.

So ist Klaus Bolz aus Saarlouis von der Firma "Eurowin" angerufen worden: "Man teilte mir mit, dass ich einen Vertrag über ein Lotto-Jahres-Abo zu einem Monatsbeitrag von 89 Euro abgeschlossen hätte." Dass das nicht der Wahrheit entsprach, habe der Anrufer nicht gelten gelassen. Erst als Bolz' Frau mit dem Anwalt drohte, sei das Gespräch abrupt beendet worden.

Klaus-Peter Schäfer aus Völklingen-Fenne berichtet ähnliches. Mehrere Bekannte - allesamt Kunden des Anbieters "O2" - seien auf ihrem Handy angerufen und gefragt worden, welche Tageszeitungen sie lesen. Kurz darauf sei ihnen mitgeteilt worden, dass sie ein Jahres-Abo für eine dieser Zeitungen abgeschlossen hätten.

Dass dubiose Firmen versuchten, Verbrauchern Verträge unterzuschieben, komme häufig vor, erklärt Sabine Wilhelm von der Verbraucherzentrale des Saarlandes. Gerade "Eurowin" sei den Beratern bestens bekannt. Sobald es eine Gesetzesänderung gebe, halte das Unternehmen nach einem neuen Schlupfloch Ausschau. Grundsätzlich empfiehlt Wilhelm, sich von Anrufern nicht einschüchtern zu lassen. Wenn die Verbraucher die Forderung schriftlich erhalten, sollten sie auf alle Fälle schriftlich und nachweislich widersprechen: "Das ist wichtig, weil nur unstrittige Forderungen in der Schufa landen dürfen." Ein Eintrag in die Wirtschaftsauskunftei werde von den Firmen immer wieder als Druckmittel verwendet.

Dass Verbrauchern Zeitungs-Abos untergeschoben werden, komme permanent vor, so Wilhelm. Taucht diese Masche vermehrt bei einem Telekommunikations-Anbieter auf, könne dies auf eine Weiterverwertung von Kundendaten hindeuten. Sie rät, bei Vertragsabschluss genau auf diesen Passus zu achten. Nach Paragraf 34 des Bundesdatenschutzgesetzes könnten Betroffene bei der Firma der Nutzung der Daten widersprechen und eine Löschung fordern. "Es wird immer wichtiger, auf seine Daten zu achten", warnt Wilhelm.

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