Verbraucherschützer rügen Inkasso-Gebühren

Saarbrücken · Zahlreiche Inkassofirmen fordert mehr Gebühren, als ihnen zustehen. Denn ihre Schreiben verlangen kaum Arbeit, sondern sind in der Regel standardisiert. Die Verbraucherzentrale hat in vier Monaten 1100 Beschwerden erfasst.

Die Inkassokosten sind ins Visier der Verbraucherzentralen gerückt. Die Gebühren seien deutlich zu hoch angestezt. Denn Inkassoschreiben sind überwiegend standardisiert und bestehen aus vorformulierten Textbausteinen. Dennoch verlangen Inkassodienstleister häufig eine unverhältnismäßig hohe Gebühr. In 66 Prozent der Fälle traf dies zu, wie eine bundesweite Auswertung der Verbraucherzentralen ergeben hat, bei der von März bis Ende Juni dieses Jahres über 1100 Beschwerden zu Inkassodiensten erfasst wurden. Die Verbraucherzentralen sehen nach wie vor Handlungsbedarf und fordern, die Inkassogebühren besser festzulegen.

Bei den Gebühren, die Inkassofirmen geltend machen dürfen, wird grundsätzlich der Vergleich zur Vergütung von Rechtsanwälten gezogen. Diese dürfen bei einem durchschnittlich anspruchsvollen Fall - wie zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall - eine sogenannte 1,3-Gebühr verlangen. Je höher der Gebührensatz, umso mehr kann der Rechtsanwalt abrechnen.

Bei einem routinemäßigen Erstschreiben einfacher Art darf nur eine 0,3-Gebühr angesetzt werden. Oft werde aber eine 1,1- bis 1,3-Gebühr verlangt, sagt Elif Tanto, Juristin bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes.

In konkreten Zahlen ausgedrückt: Bei einer ursprünglichen Forderung von bis zu 500 Euro können Inkassokosten mit Auslagen und Mehrwertsteuer statt 19,28 Euro (0,3-Gebühr) oder 32,13 Euro (0,5-Gebühr) schnell 77,11 Euro (1,2-Gebühr) betragen.

Als weitere Kostentreiber kommen neben Phantasiegebühren wie eine "Reaktivierungs- oder Vernunftsappellgebühr" auch Doppelbeauftragungen von Inkassodienstleistern und Rechtsanwälten hinzu. Das heißt, dass neben einem zuvor beauftragten Inkassodienst zusätzlich ein Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit aktiv wird. Beide erheben Gebühren. Gläubiger sind jedoch dazu verpflichtet, den Schaden so minimal wie möglich zu halten.

Die Untersuchung zeigt außerdem, dass Verbraucher immer wieder von Inkassounternehmen zum Abschluss von gebührenpflichtigen Ratenzahlungsvereinbarungen gedrängt werden. Häufig sind diese mit einem vorformulierten Schuldanerkenntnis gekoppelt. "Mögliche unberechtigte Geldforderungen werden dadurch anerkannt und treiben die Gesamtkosten in die Höhe", sagt Elif Tanto.

Um willkürliche und überhöhte Gebührenforderungen der Inkassounternehmen zu verhindern, sei es notwendig, so die Verbraucherzentralen , die Inkassogebühren klarer zu regeln.

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