Verbot bleihaltiger Jagdmunition ist zulässig

Saarbrücken · Das Verbot bleihaltiger Jagdmunition, das im Saarland zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt, ist verfassungskonform. Das hat der Saar-Verfassungsgerichtshof jetzt beschlossen, wie es in einer Mitteilung des Gerichts gestern hieß.

Es wies damit die Verfassungsbeschwerde zweier Jäger gegen das Verbot zurück. Die Waidmänner sahen darin eine "Knebelung" des Jägers. Die Frage, ob Bleirückstände im Fleisch geschossener Tiere eine gesundheitliche Gefahr für den Menschen darstellen, sei umstritten, so die Richter. Aus jüngeren Untersuchungen ergäben sich jedoch "gewichtige Anhaltspunkte" dafür, dass die Gefahr wissenschaftlich belegbar sei. Die Gegner eines Verbots argumentierten zwar, dass durch bleifreie, leichtere Munition die Schusswirkung verzögert und das Leid der Tiere vergrößert würde. Untersuchungen hätten jedoch gezeigt, dass auch mit bleifreier Munition eine hohe Wirksamkeit erreicht werden könne, so die Richter. Saar-Umweltminister Reinhold Jost (SPD ) sieht sich durch das Urteil bestätigt: "Die vom Gericht genannten Gründe waren genau auch unsere Beweggründe, bleihaltige Jagdmunition zu verbieten."

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