Vater von Missbrauchsvorwürfen freigesprochen
Saarbrücken. "Mit diesem Urteil haben wir ein ungutes Gefühl. Möglicherweise begehen wir damit ein großes Unrecht", so leitete der Vorsitzende Richter die Urteilsbegründung ein. Ein 49-jähriger Saarländer war angeklagt, sich an seiner Tochter mindestens 15 Mal vergangen zu haben. Das Gericht sprach ihn nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" frei
Saarbrücken. "Mit diesem Urteil haben wir ein ungutes Gefühl. Möglicherweise begehen wir damit ein großes Unrecht", so leitete der Vorsitzende Richter die Urteilsbegründung ein. Ein 49-jähriger Saarländer war angeklagt, sich an seiner Tochter mindestens 15 Mal vergangen zu haben. Das Gericht sprach ihn nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" frei. Die Oberstaatsanwältin hatte fünf Jahre Gefängnis beantragt.Es ging um Taten in den Jahren zwischen 2004 und 2006. Die Eltern der heute 16-Jährigen hatten sich getrennt. An den Wochenenden lebte das Mädchen regelmäßig mit ihrem Bruder bei ihrem Vater. Dabei soll es zu den sexuellen Übergriffen gekommen sein.
Die Staatsanwaltschaft war von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Schlüssig sei dargelegt worden, dass keine Tendenzen erkennbar waren, dass das Mädchen ihren Vater böswillig belaste. Den Angehörigen, die zu Gunsten des Vaters aussagten, gehe es mehr um das Gespräch im Dorf und den guten Ruf der Familie als um das Wohl eines missbrauchten Kindes. Auch die Therapeuten des Mädchens gingen davon aus, das ihren Aussagen ein reales Erleben zu Grunde lag.
Anders sah es die Verteidigung. Das Mädchen hatte zunächst bei der Mutter gelebt. Mit ihr habe es regelmäßig Streit gegeben. Anden Wochenenden beim Vater habe sie dagegen in einer kunterbunten Freizeitwelt gelebt. Als sie sich jedoch entschloss, ganz zu ihrem Vater und dessen neuer Partnerin zu ziehen, sei sie ebenfalls mit Forderungen konfrontiert worden und es sei zu Streitereien gekommen. Das sei möglicherweise der Nährboden für eine falsche Belastung des Vaters. Daher sei der Angeklagte freizusprechen. Dem folgte das Gericht. Die Anschuldigungen seien in einer hochemotionalen Atmosphäre erhoben worden. Die Schilderungen der Übergriffe seien stereotyp gewesen, Realkennzeichen und Details hätten gefehlt. Damit sei das Gericht nicht zu der für eine Verurteilung ausreichenden Überzeugung gelangt. jht