Vater und Mutter erschlagen: Der Sohn schweigt vor Gericht

Saarbrücken · Prozessauftakt nach dem Familiendrama am Saarbrücker Rotenbühl: Der 35-Jährige, der seine Eltern mit einem Hammer erschlagen haben soll, schweigt. Er wird durch Indizien und die Aussagen von Angehörigen schwer belastet.

 Der Angeklagte mit seinem Verteidiger vor Gericht.Foto: B&B

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger vor Gericht.Foto: B&B

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Der Strafprozess gegen einen 35-Jährigen, der seine Eltern am Abend des 8. April 2014 umgebracht haben soll, wird zum juristischen Schlagabtausch. Im Kern geht es um die Frage, ob dem Angeklagten "nur" Totschlag oder auch Mord nachgewiesen werden kann.

Die Staatsanwaltschaft geht von zweifachem Totschlag aus. Aus ihrer Sicht ist bewiesen, dass der arbeitslose Mann ohne Berufsausbildung seine Eltern mit einem Hammer erschlagen hat. Zuvor habe es über die Jahre immer öfter Streit gegeben. Grund: Der 35-Jährige habe nie richtig gearbeitet und weitgehend auf Kosten der Eltern in seiner vermüllten Wohnung gelebt. Am Tattag habe der 35-Jährige in der Küche Streit mit seiner Mutter bekommen und dabei sechs Mal auf die 69-Jährige eingestochen. Anschließend habe er die Mutter in den Keller geschleppt. Dort soll der Vater dazu gekommen sein, den der 35-Jährige mit mehreren Hammerschlägen auf den Kopf getötet habe. Zudem habe er seiner Mutter eine Plastiktüte über den Kopf gezogen und mehrfach mit dem Hammer zugeschlagen. Die Leichen habe er in einem Kellerraum versteckt.

Der Angeklagte schwieg gestern dazu. Kurz nach der Bluttat hatte er jedoch den späteren Fundort der Leichen seiner Schwester offenbart und erzählt: Er sei im Disput mit der Mutter ausgerastet. Es sei ganz schnell gegangen - fast wie im Film. Später habe er auch den Vater umgebracht. Das sei quasi die Konsequenz der ersten Tat gewesen. Sollte sich dies beweisen lassen, dann wäre der Tod des Vaters möglicherweise ein Mord zur Verdeckung einer Straftat, nämlich des Totschlags an der Mutter. Das Gericht wies zum Prozessauftakt darauf hin. Die Verteidiger widersprachen jedoch der Verwertung der entscheidenden Aussage der Schwester des Angeklagten. Begründung: Die Schwester sei zu ihrem Bruder gelassen worden, als der bereits als Tatverdächtiger in einer Zelle der Polizei saß. Dies sei eine verbotene Vernehmungsmethode. Der Prozess wird fortgesetzt.

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