Urteil stutzt Höllenengeln die Flügel

Saarbrücken · Im Kampf gegen die Rockerkriminalität verbieten immer mehr Bundesländer den Rockern der Hells Angels, ihren Schriftzug und den geflügelten Totenkopf öffentlich zu zeigen. Das hat auch Folgen im Saarland.

 Der Schriftzug und das Symbol der Hells Angels sind vom Clubheim der Rockergruppe verschwunden. Foto: Becker&Bredel

Der Schriftzug und das Symbol der Hells Angels sind vom Clubheim der Rockergruppe verschwunden. Foto: Becker&Bredel

Foto: Becker&Bredel

Die Rockergruppe Hells Angels darf in vielen Bundesländern ihre Symbole nicht mehr zeigen, auch im Saarland . Ihr Clublokal in Völklingen-Fenne, an dem stets unübersehbar der Schriftzug und das Symbol der Gruppierung prangte, wurde in den vergangenen Tagen erheblich umgestaltet. Anwohner berichten, dass schon vor gut einer Woche damit begonnen worden sei, Folien zu entfernen und Fenster abzukleben. Der leicht abgewandelte Schriftzug "Hell Angel" und die Bezeichnung "Angels Place" blieben zunächst erhalten; allerdings ist mittlerweile auch der Name "Hell Angel" verschwunden, ebenso wie das typische Totenkopfzeichen.

Mit dem Emblem-Verbot für die Hells Angels folgt das Saarland dem Beispiel mehrerer anderer Bundesländer. Grundlage der Entscheidung ist ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg. Das Hamburger Gericht hatte am 7. April in einem Revisionsverfahren einem Hells Angel das Zeigen der Club-Embleme - geflügelter Totenkopf und rot-weißer Hells-Angels-Schriftzug - verboten.

Diese seien identisch mit denen des ersten deutschen Hells-Angels-Ortsvereins, den das Bundesinnenministerium 1983 verboten hatte. "Zunächst versuchten die Hells Angels , das Logo abzuwandeln und einzelne Buchstaben zu ändern. Doch nun haben sie offensichtlich von sich aus entschieden, ihre Logos nicht mehr zu verwenden", sagte Georg Himbert , der Sprecher des Landespolizeipräsidiums, auf SZ-Anfrage. Zuvor habe die Staatsanwaltschaft gegenüber der Polizei erklärt, dass sie das Zeigen der verbotenen Embleme schon als eigenständige strafbare Handlung bewerte. Bei der Saarbrücker Staatsanwaltschaft wurde das Verbot nicht dementiert: Sprecherin Isabelle Wittling sagte, für dessen Umsetzung sei aber allein die Polizei zuständig. Nach dem Einlenken der Hells Angels war ein Eingreifen der Polizei zunächst nicht mehr notwendig. "Wenn diese Gruppe nicht öffentlich mit den Emblemen zu sehen ist, besteht kein Handlungsbedarf", so Himbert.

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