Urteil gegen Geldautomaten-Knacker

Saarbrücken · Nach den Überfällen auf vier Banken im Saarland, in denen nachts Geldautomaten gesprengt wurden, hat das Landgericht ge stern einen Angeklagten freigesprochen. Der 40-Jährige hatte die Beteiligung bestritten.

Der zweite Angeklagte (36) wurde zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Er hatte gestanden, mit einem namentlich nicht genannten Mann die Angriffe durchgeführt zu haben. Bei den Taten zwischen April und September 2014 wurden fast 400 000 Euro erbeutet und ein Sachschaden von rund 570 000 Euro angerichtet. Anhand von Indizien und Beweisen konnte der 36-Jährige identifiziert werden. In der Nähe des in Frankreich gefundenen Fluchtautos lag ein Handschuh mit DNA-Spuren des 40-Jährigen. Dieser muss den Handschuh einmal in der Hand gehabt haben. Aber wann und wo blieb unklar. Fazit des Gerichts: Der 40-Jährige könne, müsse aber nicht bei dem Überfall dabei gewesen sein. Nach dem Freispruch bekommt nun Haftentschädigung für fast ein Jahr U-Haft.

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