Urteil gegen Ex-IKK-Chef Frank Spaniol rechtskräftig

Saarbrücken · Am dritten Verhandlungstag vor dem Landgericht im Berufungsprozess gegen seine Verurteilung wegen Untreue hat Frank Spaniol, gefeuerter Vorstand der Innungskrankenkasse (IKK) Südwest überraschend seine Berufung zurückgezogen.

 Frank Spaniol

Frank Spaniol

Foto: IKK-Südwest


Kurz vor dem Abschluss der Beweisaufnahme vor einer Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken hat Frank Spaniol (50), Ex-Chef der IKK Südwest, seine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom Juni 2016 zurückgezogen. Sein Verteidiger, der Bonner Rechtsanwalt Uwe Krechel, gab diese Erklärung im Namen seines Mandanten ab. Damit ist das Urteil der ersten Instanz über eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung wegen Anstiftung zur Untreue und Urkundenfälschung rechtskräftig. Nach einem Beschluss des Vorsitzenden Richters Bernd Weidig, muss Spaniol jetzt auch die Kosten des Berufungsverfahrens tragen. Weidig hatte bereits am ersten von drei Verhandlungstagen mehrfach darauf hingewiesen, Spaniol sei doch mit dem Urteil des Amtsgerichts gut bedient. Dort hatten sich die Prozessbeteiligten nach einem so genannten Rechtsgespräch auf die Bewährungsstrafe von neun Monaten verständigt. Grundlage dafür war ein Geständnis Spaniols. Er hatte damals über seinen Anwalt eingeräumt, dass er sich von dem ihm unterstellten Finanzchef der Krankenkasse ohne Rechtsgrund den Betrag von 30 122,16 Euro aus der Kasse der IKK auf sein Privatkonto habe überweisen lassen. Spaniol gestand auch, einen später vorgelegten Beleg für die Verwendung des Betrages gefälscht zu haben.
Das Untreueverfahren gegen den beteiligten Mitarbeiter war gegen Zahlung von 5000 Euro eingestellt worden. Spaniol sprach wiederholt von einer Intrige gegen seine Person und hatte zeitweise auch argumentiert, bei der Überweisung der IKK habe es sich um einen Mitarbeiterkredit gehandelt.
Die IKK Südwest hat nach eigenen Angaben derzeit mehr als 655 000 Versicherte und 475 000 Mitglieder.

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