Uralte Eichen für Premiumweg geopfert

baumfällungen Uralte Eichen für Premiumweg geopfert Zu: „Kahlschläge erregen die Gemüter“, SZ vom 12. Februar.

Diese und ähnliche Fällaktionen nehmen seit Jahren im Saarland kontinuierlich zu. Der hohe Brennholzpreis verleitet viele Waldbesitzer dazu, ihre Einnahmen zu erhöhen. Hinzu kommt eine zunehmende Hysterie bei der Verkehrssicherung, die zu panikartigen Baumfällungen führt. Mit dieser Begründung lässt sich auch die Erhöhung des Brennholzeinschlages hervorragend rechtfertigen. Ein absurdes Beispiel für eine so genannte Verkehrssicherung praktizierte vor zwei Wochen die Stadt Dillingen bei der Rehlinger Saarschleuse.

Dort wurden Horstbäume in einer Pappelanpflanzung gefällt, um einen daneben liegenden Maisacker zu sichern. Der Maisacker gefährdet an dieser Stelle angrenzende hochwertige Schilfbestände, die als Ausgleichsflächen für die Dillinger Alufabrik entwickelt werden. Es wurde somit eine naturwidrige Entwicklung mit einer Abholzung von Horstbäumen gedeckelt.

Auch die Anlegung von Premiumwanderwegen durch Altbaumbestände führte an vielen Stellen im Saarland zur Beseitigung von ökologisch hochwertigen alten Bäumen mit der Begründung von Verkehrssicherungsmaßnahmen. Die Projektplanung erfolgt dabei in der Abfolge: Planung - Ausweisung - Ausbau - öffentliche Präsentation und dann kommen die Motorsägen um die Wanderer beim Naturgenuss zu schützen! Am Geißweiler Weiher wurden für den Premiumweg uralte Eichen beseitigt!

Erleichtert werden Fällaktionen, die gegen das saarländische Waldgesetz verstoßen, durch mangelnde Kontrolle und nicht funktionierenden Vollzug durch die Aufsichtsbehörden. Nachdem die unteren Naturschutzbehörden abgeschafft wurden und der Vollzug dem LUA übertragen worden ist, werden Gesetzesverstöße in der Natur immer weniger effektiv verfolgt. Gerade bei Verstößen gegen das Waldgesetz brauchen die Eingreifer kaum Strafmaßnahmen zu fürchten, obwohl Bußgelder bis zu 50 000 Euro vorgesehen sind. Hinzu kommt, dass in der Justiz Naturfrevel untergeordnete Bedeutung hat.

Ordnungwidrigkeitsverfahren können auch jederzeit durch den schwammigen Begriff "Öffentliches Interesse" vorzeitig eingestellt werden. Der neue Umwelt- und Justizminister ist aufgefordert, diesbezügliche Defizite in der Verwaltung und Justiz zu beseitigen. Drei seiner Vorgänger waren dazu bereits untätig.

Karl Rudi Reiter, Beckingen

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