Untreue-Urteil gegen Rechtsanwalt ist rechtskräftig

Saarbrücken · Ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken gegen einen Rechtsanwalt aus dem Kreis Saarlouis über eine sechsmonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung wegen Untreue zum Nachteil von Mandanten ist rechtskräftig. Annette Trost, Sprecherin des saarländischen Oberlandesgerichtes (OLG), bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung, dass der erste Strafsenat des OLG die Revision des 61 Jahre alten Anwaltes per Beschluss als offensichtlich unbegründet verworfen hat.

 Die modellhafte Nachbildung der Justitia steht neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel. (Symbolbild)Location:Duisburg

Die modellhafte Nachbildung der Justitia steht neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel. (Symbolbild)Location:Duisburg

Foto: Volker Hartmann (dpa)

Das Landgericht hatte zuvor in seinem Urteil festgestellt, dass der Rechtsanwalt 16 000 Euro, die er 2013 von einer Versicherung nach einem Vergleich in einem Zivilprozess als Schadensersatz erhielt, nicht unmittelbar an seine Mandanten ausgezahlt hat. Diese Summe verblieb zu Gunsten des Ehepaares, das ihn beauftragt hatte, nachdem sein Honorar von rund 9000 Euro bereits abgezogen war. Kurz vor Zustellung der Anklage erstattete der Anwalt seinen Mandanten den Schaden zuzüglich Zinsen.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken Anklage gegen den Juristen vor einer Strafrichterin in Lebach erhoben. Sie verhängte eine Geldstrafe von 3200 Euro (80 Tagessätze zu 40 Euro). Mit der Höhe dieser Strafe war die Staatsanwaltschaft nicht zufrieden und legte - wie auch der Angeklagte - Berufung ein. Voraussichtlich wird sich demnächst das Anwaltsgericht mit dem Vorfall beschäftigen.

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