Uni-Rat bestätigt neue Fakultätsstruktur

Saarbrücken · Der Universitätsrat der Saar-Uni hat gestern Abend ihrem Präsidenten den Rücken gestärkt. Der Entwicklungsplan des Landes, der viele Detaileingriffe auf dem Campus vorsieht, geht dem Aufsichtsgremium der Hochschule zu weit.

Saarbrücken. Der Entwurf des Hochschulentwicklungsplans der Landesregierung stößt im höchsten Aufsichtsgremium der Saar-Universität auf Widerstand. "Dieser Plan geht zu weit - im Detail", fasste gestern Abend der Vorsitzende des Universitätsrates, Professor Günter Stock, die Stimmung nach der Sitzung des Gremiums zusammen. Einige Mitglieder hätten "stark irritiert" auf Detailvorgaben reagiert, mit denen auf dem Campus durchregiert werden solle. Der Universitätsrat habe an die Landesregierung appelliert, die Autonomie von Universität und Universitätsrat zu respektieren, so der Präsident der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Beim größten Teil der grundsätzlichen Aussagen des Plans gebe es jedoch keinen Dissens.

Ausdrücklich unterstützt habe der Universitätsrat die von Uni-Präsident Volker Linneweber vorgeschlagene Uni-Struktur, die nur noch sechs statt acht Fakultäten vorsieht. Dabei ist auf dem Campus vor allem die Aufspaltung der Fakultät I (Rechts- und Wirtschaftswissenschaften) umstritten. Die Abteilung Jura soll zu einer eigenen Fakultät werden, Wirtschafts- und Humanwissenschaften sollen verschmelzen. Dagegen vorgebrachte Bedenken der Wirtschaftswissenschaften betrachte der Universitätsrat als "nicht stichhaltig", so Günter Stock.

Der Plan der Uni-Leitung trage dem Umstand Rechnung, dass von der juristischen Fakultät hohe Leistung gefordert sei. Forderungen des Landes, die Universität müsse sich stärker um Sonderforschungsbereiche, zum Beispiel im Fach Jura, bemühen, begrüßt der Vorsitzende des Universitätsrats. Allerdings brauche das Präsidium auch finanzielle Möglichkeiten, um dafür Anreize zu setzen und um interdisziplinäre Kooperationen anzustoßen.

Der Universitätsrat empfehle aus diesem Grund den Aufbau einer "strategischen Reserve" aus dem Globalhaushalt für die Hochschulleitung. Um dafür angesichts des bis zum Jahr 2020 fixierten Landeszuschusses finanziellen Spielraum zu schaffen, möchte der Universitätsrat einige Vorgaben des Hochschulentwicklungsplans etwas weicher formulieren. Um alle Forderungen zu erfüllen, dürften die bisher bekannten Einnahmen nicht genügen.

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