Saarbrücken Unerlaubbares Badevergnügen

Saarbrücken · Nicht verboten – dennoch rät Ministeriumssprecher von Abkühlung in der Saar ab.

 Risikoreich und verboten: Sprünge von Brücken, an Wehren und Anlegestellen wie auf diesem Symbolbild sind entlang der Saar untersagt. Foto: Bernd Thissen/dpa

Risikoreich und verboten: Sprünge von Brücken, an Wehren und Anlegestellen wie auf diesem Symbolbild sind entlang der Saar untersagt. Foto: Bernd Thissen/dpa

Foto: Bernd Thissen/dpa

Imponiergehabe, Nervenkitzel, Leichtsinn - damit lässt sich umschreiben, was Experten beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt in Saarbrücken von Brückenspringern halten. Das ist aus Sicherheitsgründen strikt verboten, wie Elisabeth Richrath für die Behörde ausdrücklich betont.

Warum wird ausgerechnet das so explizit erwähnt? "Weil sich Menschen, die zum Spaß hinunterspringen, einer großen Gefahr aussetzen." So könnten sie nicht abschätzen, wie tief das Wasser just an jener Stelle ist, wo sie quasi hineinschießen.

Und nicht nur das: Es sei unklar, ob genau in jenem Augenblick des waghalsigen Sprungs ein Boot oder sogar Schiff unter der Brücke hindurchfährt. Das könne fatale Folgen haben.

In der Landeshauptstadt nutzten immer wieder Wagemutige die Wilhelm-Heinrich-Brücke als luftigen Sprungturm, berichtet Stephan Laßotta. Der Pressesprecher beim saarländischen Polizeipräsidium und damit auch für die Wasserschutzpolizei zuständig: "Insbesondere beim Saar-Spektakel bekommen wir immer wieder Hinweise." Passanten meldeten sich. Doch wenn seine Kollegen dann an Ort und Stelle ankommen, seien die mutmaßlichen Brückenspringer längst nicht mehr auszumachen. Seit Jahresbeginn habe seine Behörde noch keine Anzeige erhalten. Dementsprechend seien Zwischenfälle mit Verletzten bislang der zuständigen Polizeiinspektion St. Johann nicht bekannt, meldet Laßotta.

Neben den Brücken als absolutes Verbot zum Ein- und Abtauchen aus luftiger Höhe müssten Badenixen weitere Einschränkungen beim Schwimmvergnügen in der Saar hinnehmen, ergänzt Richrath. So dürfte 100 Meter unter- und oberhalb einer Brücke, eines Wehres, einer Hafeneinfahrt sowie an Anlegestellen nicht geplantscht werden. Grundsätzlich müssten die Freizeitsportler darauf achten, dass sie durch ihre Aktivität die Schifffahrt nicht behindern.

Überdies sei die Saar ohnehin nicht als Badegewässer deklariert. Das bedeutet nach Richraths Informationen: Wer sich dennoch in die Fluten stürzt, tue dies auf eigene Gefahr. Denn Aufsichten durch Schwimmmeister gebe es entlang des Ufers nirgends im Saarland, damit auch nicht in der Landeshauptstadt.

Zuständig dafür, ob zumindest einige Abschnitte als öffentlich genehmigte Strandbadzonen eingerichtet werden, ist das saarländische Gesundheitsministerium. Dort bestätigt Pressesprecher Mathias Gessner, dass es zwar generell erlaubt sei, in der Saar in den Bereichen seine Bahnen zu ziehen, wo es nicht untersagt ist. Aber generell eingerichtete Freibäder am Saarland-Fluss bestünden nicht.

Gessner begründet dies mit den hygienischen Ansprüchen, die in der Europäischen Union (EU) einheitlich geregelt seien. Und danach erfülle die Saar diese Voraussetzungen nicht. Denn der Fluss diene "als natürlicher Vorfluter für das in Kläranlagen gereinigte Abwasser". Eine direkte Gefahr für die Gesundheit gehe zwar nicht davon aus. Aber von Unbedenklichkeit beim Sprung ins kühle Saar-Nass will Gessner ebenfalls nicht sprechen.

Weil die Saar behördlich als Fließgewässer bezeichnet wird, sei es auch nicht möglich, den Fluss wenigstens in Teilbereichen als eine Art Schwimmbad zu deklarieren. Denn mögliche Keime machten eben vor solchen Räumen nicht Halt.

Zum Thema:

Was dürfen wir in der Saar und sonstwo? Auszug aus dem saarländischen Wassergesetz, II. Abschnitt zur erlaubnisfreien Benutzung, Paragraf 22: Jedermann darf […] natürliche oberirdische Gewässer mit Ausnahme von Talsperren und Rückhaltebecken zum Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen, Schöpfen mit Handgefäßen, Eissport und Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft benutzen. (Quelle: Auskunft des saarländischen Gesundheitsministeriums in Saarbrücken)

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