Unberechtigten Inkasso-Forderungen sofort widersprechen

Kreis Neunkirchen · . Es klingt nach einem Hollywood-Film: die Identität eines Verbrauchers wird gestohlen und damit Missbrauch betrieben.

So erging es einer Verbraucherin, die in die Beratung zur Verbraucherzentrale des Saarlandes kam und ein Schreiben eines Inkassobüros präsentierte. Dieses fordert knapp 4000 Euro von ihr. Angeblich soll sie bei einem großen Versandhaus unter anderem einen Plasma TV, mehrere Handys, eine Waschmaschine und andere Artikel bestellt haben. Die Verbraucherin hatte von alledem keine Kenntnis. Offensichtlich hat jemand in ihrem Namen diese Bestellungen getätigt und sich die Waren an eine andere Adresse senden lassen, ohne je Zahlungen vorzunehmen. Nun fordert der Gläubiger den Gesamtbetrag von der Verbraucherin. Wie sollte man sich verhalten, wenn man selbst mutmaßlich Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden ist? Die Verbraucherzentrale gibt Tipps:

1. Ruhe bewahren und in jedem Fall tätig werden. 2. Erhält man Rechnungen, muss man gegenüber dem Gläubiger/Inkassobüro der Forderung widersprechen und sich Unterlagen zusenden lassen, aus denen der Vertragsinhalt hervorgeht. 3. Eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft ist ebenfalls sinnvoll, um abzuklären, ob es weitere Forderungen gibt, von denen man bisher keine Kenntnis hat. 4. In jedem Fall sollte man eine Strafanzeige bei der Polizei stellen. 5. Die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt kontaktieren und einen Rechtsrat einholen.

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