U-Ausschuss Grubenwasser kommt

Saarbrücken · Macht die Landesregierung dem Bergbau-Konzern RAG das Geschäft an der Saar so einfach wie möglich? Diese Vermutung hegen die Grünen in der Diskussion ums Grubenwasser und beantragen einen Untersuchungsausschuss. Doch Wirtschaftsstaatssekretär Jürgen Barke bleibt demonstrativ gelassen.

 Das Areal des Bergwerks Saar: Bis zum Jahr 2012 wurde hier Kohle abgebaut. Nun wird sich ein Untersuchungsausschuss des Landtags mit den Folgen des Bergbaus beschäftigen. Foto: RAG

Das Areal des Bergwerks Saar: Bis zum Jahr 2012 wurde hier Kohle abgebaut. Nun wird sich ein Untersuchungsausschuss des Landtags mit den Folgen des Bergbaus beschäftigen. Foto: RAG

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Der Untersuchungsausschuss des Landtages zum Thema Grubenwasser im Saarland rückt näher. Gestern bekräftigten die Fraktionen von Linken und Piraten, sich dem Vorhaben der Grünen anzuschließen, im Plenum am 18. März ein solches Gremium zu beantragen. Die Koalition aus CDU und SPD kündigte an, den U-Ausschuss nicht blockieren zu wollen. Das könnte sie ohnehin nicht, denn die drei Oppositionsfraktionen haben genügend Mandate, um einen U-Ausschuss einzusetzen.

Den Grünen geht es vor allem um die Frage, ob es bei der am 19. Februar 2013 erteilten Genehmigung zur Teilflutung im Bergwerk Saar (Felder Dilsburg und Primsmulde) Absprachen zwischen der RAG und der Landesregierung gab. Es müsse geklärt werden, ob damals zu Recht das sogenannte Sonderbetriebsplanverfahren angewendet wurde, bei dem die Öffentlichkeit nicht gehört werden muss. "Bei einem Abschlussbetriebsplan wäre Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig gewesen", sagte Fraktionschef Hubert Ulrich . Dies sei jedoch ein bedeutend längeres Verfahren. "Die entscheidende Frage ist: Wird hier eine Politik betrieben zum Schutz des Trinkwassers und der saarländischen Bevölkerung oder (. . .) macht man der RAG das Geschäft so einfach wie möglich?", fragte er.

Im Wirtschaftsministerium sieht man einem Untersuchungsausschuss gelassen entgegen: "Es gab definitiv keine politische Einflussnahme und nichts anderes wird am Ende das Ergebnis sein", sagte Wirtschaftsstaatssekretär Jürgen Barke (SPD ). "Es wurden keine rechtswidrigen Entscheidungen am Bürger vorbei getroffen." Das Sonderbetriebsplanverfahren sei nach dem Bundesberggesetz zwingend gewesen. Ein Abschlussbetriebsplan wäre dann zu wählen, wenn das Bergwerk seinen Betrieb vollständig aufgegeben hätte und auch ein Ende der Aufsichtspflicht der Bergbehörden herbeigeführt werden soll. Dies sei beim Bergwerk Saar nicht der Fall, da dort immer noch Menschen arbeiteten. Aber auch ein Abschlussbetriebsplan schreibe keine Öffentlichkeit vor.

Den Vorwurf der Grünen, 2013 kritische Stellungnahmen des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) und des Oberbergamts nicht berücksichtigt zu haben (wir berichteten), wies Barke scharf zurück. Der Vermerk einer Justiziarin aus dem Oberbergamt vom 18. Dezember 2012, dass zur Zulassung ein Abschlussbetriebsplan notwendig sei, habe auf der falschen Annahme beruht, dass das Bergwerk Saar über keinen Hauptbetriebsplan verfügt. Der Irrtum sei bereits zwei Tage später in einem Gespräch mit Vertretern des Bergamts aufgeklärt worden. Auch die vom LUA in einem Schreiben vom Februar 2013 geäußerte Einschätzung, wonach eine Teilflutung zu dem Zeitpunkt noch nicht verantwortbar sei, habe man sehr ernst genommen. Ein vom Bergamt beauftragter Gutachter sei jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass keine "grundlegenden Gefährdungen für Mensch und Umwelt" bestehen.

Thema im Untersuchungsausschuss soll auch die von der RAG am 29. April 2010 beantragte und keine drei Wochen später - am 17. Mai 2010 - vom Bergamt genehmigte Flutung des dritten Felds des Bergwerks Saar , des Nordfelds bei Schwalbach, sein. Wie das Wirtschaftsministerium mitteilt, war die Zulassung allein Angelegenheit der Bergbehörde. Das damals FDP-geführte Wirtschaftsministerium sowie das LUA seien in den Genehmigungsprozess nicht eingebunden gewesen. Die damalige grüne Umweltministerin Simone Peter habe sich "überhaupt nicht" für das Thema interessiert, sagt Barke: "Das Umweltministerium hätte darum bitten können, über die Vorgänge informiert zu werden. Das ist nicht geschehen."

Die Grünen weisen diese Kritik zurück: "Nach allem, was uns zum heutigen Tag bekannt ist, gab es damals keine Information an das Umweltministerium. (. . .) Wenn man von einem Vorgang keine Kenntnis hat, kann man darauf auch nicht reagieren", so Ulrich. Die kurze Verfahrensdauer rügte er.

Die Gemeinde Nalbach erwägt nun, gegen den Sonderbetriebsplan von 2013 zu klagen und einen Flutungsstopp zu bewirken. "Das sehen wir gelassen. Wir gehen davon aus, dass die Bewertung der Bergbehörde rechtmäßig war", sagt Barke. Doch sollte ein Gericht zu einer anderen Beurteilung kommen, könnten die Pumpen sofort wieder angestellt werden.

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