U-Ausschuss Grubenwasser endet im Streit

Saarbrücken · Der Untersuchungsausschuss Grubenwasser, der im März 2015 eingesetzt worden war, endet ohne Abschlussbericht. Der Ausschuss hatte sich unter anderem mit der Frage befasst, ob die Landesregierung bei der Genehmigung der Teilflutung der Gruben bis auf minus 400 Meter Einfluss auf die Behörden zugunsten des Bergbaukonzerns RAG genommen hat. Der SPD-Landtagsabgeordnete Magnus Jung nannte es "enttäuschend", dass es keinen Abschlussbericht geben wird und gab dem Ausschussvorsitzenden Hubert Ulrich (Grüne) die Schuld daran. Ulrich wies den Vorwurf zurück: Der Untersuchungsauftrag sei sehr umfangreich gewesen. Zudem habe der Ausschuss über zehn Monate auf Akten aus den Ministerien warten müssen.

Die Grünen sehen noch einige Fragen offen. So sei unklar, ob von den unter Tage gelagerten Reststoffen eine Gefahr für das Grundwasser ausgehe. Sie wollen deshalb in der nächsten Legislaturperiode beantragen, dass der U-Ausschuss erneut eingesetzt wird - vorausgesetzt, dass sie den Wiedereinzug in den Landtag schaffen. Jung lehnte das ab: "Es wurde alles zutage gefördert, was zutage gefördert werden kann." Alle Anschuldigungen des Ausschussvorsitzenden seien entkräftet worden: Es habe keine politische Einflussnahme gegeben. Die Befragung der Zeugen habe zudem ergeben, dass durch den genehmigten Anstieg auf minus 400 Meter keine Gefahr für das Grundwasser bestehe, so Jung.

Die Grünen fordern, dass die Teilflutung, die ohne Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt wurde, widerrufen wird. Sie wollen außerdem, dass die Landesregierung den Plänen der RAG, das Grubenwasser komplett ansteigen zu lassen, einen Riegel vorschiebt. Jung betonte, über einen weiteren Anstieg sei noch gar nicht entschieden. Beantragt hat die RAG bislang eine Flutung bis auf Minus 320 Meter. Die Behörden würden den Antrag "mit größter Sorgfalt" prüfen, sagte Jung.

Für mögliche Schäden durch den Anstieg des Grubenwassers gibt es derweil noch keine Rechtssicherheit. Zwar wurde das Bundesberggesetz auf Hebungen und Erderschütterungen ausgeweitet. Das Gesetz regelt die Bergschadensvermutung: Wenn durch Hebungen oder Erschütterungen ein Schaden entsteht, der ein Bergschaden sein könnte, wird vermutet, dass er auch tatsächlich vom Bergbau verursacht wurde. Die Grünen kritisieren, dass die Bergschadensvermutung nur im Bereich des Abbaus gilt. Schäden könnten aber viel großflächiger auftreten, so Ulrich. Laut Thomas Schmitt (CDU) will die Landesregierung die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe auf Bundesebene abwarten, die die Anwendung des Bundesberggesetzes konkretisiert.

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