Tödliche Schüsse auf Ärztin: Ex-Patient muss wohl nicht ins Gefängnis

Saarbrücken · Die Tat löste bundesweit Entsetzen aus: Ein ehemaliger Patient tötete im März in Dudweiler eine Ärztin. Der Mann ist einem Gutachter zufolge psychisch krank und muss deshalb wohl nicht ins Gefängnis.

Der mutmaßliche Todesschütze von Dudweiler kommt höchstwahrscheinlich nicht ins Gefängnis. Der 44 Jahre alte Mann aus Quierschied muss sich seit gestern wegen Totschlags an seiner früheren Ärztin vor dem Landgericht in Saarbrücken verantworten. Der Mann habe "gezielt mehrere Schüsse" auf die Medizinerin abgegeben, sagte Staatsanwältin Sandra Weidig. Nach einem Gutachten leide der Mann an einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie. "Er war daher nicht in der Lage, das Unrecht seiner Tat zu erkennen", sagte sie.

Der 44-Jährige wurde kurz nach der Bluttat vorläufig in der forensischen Psychiatrie für gefährliche Straftäter in Merzig untergebracht. Vor Gericht soll geklärt werden, ob er dort auf Dauer bleiben muss.

Der psychisch kranke Mann war am 13. März in der Praxis in Dudweiler aufgetaucht und hatte verlangt, mit der 52 Jahre alten Medizinerin zu sprechen. Als dies nicht möglich war, ging er wieder, kehrte dann aber kurz darauf zurück. Am Empfangstresen zückte er den Ermittlungen zufolge die Waffe und erschoss die Ärztin. Mehrere Mitarbeiter und Patienten wurden Zeugen der Bluttat. Das Motiv der Tat ist völlig unklar.

Der 44-Jährige wurde wenig später gefasst. Er galt schon zuvor als psychisch auffällig. Bei dem Opfer sei der Mann vor Jahren über einen längeren Zeitraum in Behandlung gewesen, sagte die Vertreterin der Nebenklage, Rosetta Puma. Zum Tatzeitpunkt habe aber keine "Arzt-Patienten-Beziehung" bestanden. Der Prozess wird kommende Woche fortgesetzt.

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