Tödliche Messerstiche: Nur drei Jahre Haft für den Angeklagten?

Saarbrücken · Nach einem tödlichen Messerangriff auf zwei Brüder vor einem Lokal in Merzig hat der Verteidiger des Angeklagten die Tat als minderschweren Fall des Totschlags und versuchten Totschlags eingestuft. Im Schlussplädoyer vor dem Landgericht betonte der Anwalt, dass sein Mandant (42) nur vermindert schuldfähig gewesen sei, als er den jüngeren Bruder (27) im Streit erstach und den anderen (38) schwer verletzte.

Eine Haftstrafe von drei Jahren sei "tat- und schuldangemessen".

Der Staatsanwalt und der Anwalt der Opferfamilie hatten eine Strafe von zehn Jahren Gefängnis beantragt. Sie sprachen von einer massiven und brutalen Bluttat gegen zwei Menschen. Das Motiv des Angeklagten sei ein Streit um rund 1000 Euro gewesen (wir berichteten). Zu dem Treffen am 13. November 2013 habe der 42-Jährige ein Ausbeinmesser mit etwa zwölf Zentimeter langer Klinge mitgebracht, das er zunächst versteckt hielt. Das Gespräch sei eskaliert. Als die Brüder das Lokal verließen, sei der Angeklagte hinterher und habe mehrfach zugestochen. Das habe er offenbar in ähnlicher Form geplant.

Dem widersprach der Verteidiger. Er betonte, dass der Angeklagte das Messer nur zu seinem Schutz mitgenommen habe. Der 42-Jährige sei der ruhige Gesprächspartner gewesen. Er sei von den Brüdern angegangen worden. Dann sei ihm "die Sicherung durchgebrannt" - und er habe im Affekt zugestochen. Eine Affekt-Tat hält auch die vom Gericht bestellte Gutachterin für möglich. Die Tat im Zustand verminderter Schuldfähigkeit passe zum Ablauf der Ereignisse - aber nicht zum mitgebrachten Messer. Das Urteil wird am 28. Mai verkündet.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort