Teure Brücken und kostspielige Berater

Saarbrücken · Auch 2015 hat sich der Rechnungshof auf die Suche nach unnützen Ausgaben im Land gemacht – und ist fündig geworden. Bei Bauprojekten wurde geschlampt, und auch bei der Polizei gab es Ungereimtheiten.

 Das HTW-Hochhaus an der Malstatter Brücke.

Das HTW-Hochhaus an der Malstatter Brücke.

Foto: Robby Lorenz

Der Landesrechnungshof hat 2015 den Verantwortlichen im Land auf die Finger geschaut und genau geprüft, ob Steuergelder verschwendet wurden. Neben den Schlampereien bei der Steuerfahndung, durch die dem Land 169 000 Euro Steuereinnahmen durch die Lappen gingen (die SZ berichtete), wurden die Prüfer auch an anderer Stelle fündig: etwa am Saarbrücker Osthafen. Hier baute die Projektgruppe "Stadtmitte am Fluss" eine Pontonbrücke für fast 800 000 Euro . Eine normale Brücke hätte es aus Sicht des Rechnungshofs auch getan - und wäre etwa eine halbe Million Euro günstiger gewesen. Die Argumente der Projektgruppe, warum es ausgerechnet eine schwimmende Brücke sein musste, leuchteten den Prüfern nicht ein: etwa die Begründung, dass ein Jahrhunderthochwasser Schäden an der Brücke anrichten könnte. "In so einem Fall, bei dem sogar der St. Johanner Markt 3,20 Meter unter Wasser stehen würde, hätte die Landeshauptstadt weitaus größere Probleme", sagte Rechnungshof-Präsident Klaus Schmitt.

Ein weiterer Bau-Reinfall: das HTW-Hochhaus und -Parkhaus. Durch Fehlentscheidungen der Verantwortlichen seien hier Mehrkosten in Höhe von rund 1,65 Millionen Euro zusammengekommen, sagte Schmitt. 650 000 Euro hat sich das Land die juristische Beratung durch eine Anwaltskanzlei kosten lassen - Ausgaben, die der Rechnungshof für überflüssig hält, schließlich arbeiteten auch im Ministerium Mitarbeiter mit juristischen Fachkenntnissen. 290 000 Euro wurde für einen Projektsteuerer beim Parkhaus ausgegeben - auch der war aus Sicht des Rechnungshofs überflüssig. Insgesamt seien beim Parkhaus Mehrkosten von rund 610 000 Euro angefallen.

Auch bei der Landespolizei fielen Unregelmäßigkeiten auf, insbesondere bei einem Werkvertrag mit einer Rechtsanwältin, der zwecks Beratungen beim Opferschutz abgeschlossen worden war. Es sei nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet diese Anwältin den Auftrag erhalten hatte, sagte Schmitt. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass "auch andere als fachliche Erwägungen" dabei eine Rolle gespielt haben. Zumal die Frau offenbar schlecht arbeitete und dafür nur ein Viertel des vereinbarten Honorars bekam - aber immer noch rund 17 000 Euro . Der Rechnungshof will zudem prüfen, ob die Polizei angesichts der Sparzwänge des Landes ein eigenes Polizeiorchester beschäftigen sollte.

Kritisch sehen die Prüfer auch die Erneuerung der Bühnentechnik am Saarländischen Staatstheater, für die 15 Millionen Euro vorgesehen waren. Diese wurden um eine halbe Million überschritten, vor allem wegen deutlich höherer Baunebenkosten. So seien der Feuerwehr Saarbrücken über 115 000 Euro für den Brandschutz während der Arbeiten gezahlt worden, sagte Schmitt. Kosten, die zum Teil hätten vermieden werden können oder zumindest von Anfang an in der Kalkulation hätten auftauchen müssen. Zudem kam es zum Streit zwischen dem Land und einer der beauftragten Firmen, der mit einem Vergleich endete und das Land gut 274 000 Euro kostete. Auch dies hätte aus Sicht der Kontrolleure verhindert werden können. Beim Durchsehen der Unterlagen stießen sie zudem auf Unregelmäßigkeiten bei den Abrechnungen. So wurden offenbar Arbeitsstunden abgerechnet, die gar nicht erbracht worden waren.

Der Jahresbericht 2015 des Rechnungshofs steht unter www.rechnungshof.saarland.de

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