Terror-Verdächtiger aus Saarbrücken bleibt hinter Gittern

Saarbrücken · Oberlandesgericht bestätigt Haftbefehl gegen Syrer. Er soll angeblichem IS-Kontaktmann Anschläge mit sprengstoffgefüllten Autos vorgeschlagen haben.

 In diesem Haus zwischen einem Brillengeschäft und einem „KabelShop“ in Burbach lebte der 38-jährige Syrer bis zu seiner Festnahme. Foto: Becker & Bredel

In diesem Haus zwischen einem Brillengeschäft und einem „KabelShop“ in Burbach lebte der 38-jährige Syrer bis zu seiner Festnahme. Foto: Becker & Bredel

Foto: Becker & Bredel

Ein terrorverdächtigter Syrer (38) aus der Landeshauptstadt bleibt in Untersuchungshaft. Das hat das Oberlandesgericht des Saarlandes gestern in dritter und vorerst letzter Instanz entschieden.

Nach Feststellung des Strafsenats besteht bei dem seit Jahresbeginn inhaftierten Beschuldigten der dringende Tatverdacht der versuchten Beteiligung an der Begehung eines Mordes. Demnach soll der 38-Jährige im Dezember 2016 von Saarbrücken aus mit seinem Handy über den Nachrichtendienst Telegram Kontakt zu einer Person namens A. aufgenommen haben. Der beschuldigte Syrer habe damals gedacht, dass diese Person in der Lage sei, Gelder der Terror-Miliz IS (Islamischer Staat) zu beschaffen. Er habe A. aufgefordert, ihm 180 000 Euro zur Verfügung zu stellen, damit er mit dem Geld Autos kaufen könne. Diese Fahrzeuge wollte der Syrer aus Saarbrücken angeblich mit Sprengstoff füllen, in eine Menschenmenge fahren und dort zur Explosion bringen. Auf diese Weise sollte eine unbekannte Zahl von Menschen nicht muslimischen Glaubens getötet werden.

Aus Sicht der Richter erfüllt ein solches Vorgehen den Tatbestand der versuchten Beteiligung an einer Straftat. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen habe der Beschuldigte sich bereit erklärt, einen Mord zu begehen. Ob er sich gleichzeitig auch wegen Terrorismusfinanzierung strafbar gemacht haben könnte, ließen die Richter offen. Aus rechtlichen Gründen wiege der Verdacht der versuchten Beteiligung an einem Mord schwerer und der minderschwere Vorwurf der Terrorfinanzierung trete dahinter zurück.

Der 38-jährige Syrer war in der Silvesternacht festgenommen worden. Seit Neujahr sitzt er in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl des Amtsgerichts Saarbrücken warf ihm mögliche Terrorfinanzierung vor. Das Landgericht ergänzte diesen Vorwurf Ende Januar in zweiter Instanz um den Vorwurf der versuchten Beteiligung an der Begehung eines Mordes. Der Anwalt des Beschuldigten legte dagegen Beschwerde ein. Sein Mandant habe versichert, dass er nie vorgehabt habe, irgendwelche Anschläge zu verüben. Er habe dies dem angeblichen Kontaktmann der Terrormiliz IS nur vorgegaukelt. Tatsächlich sei es dem 38-Jährigen darum gegangen, möglichst viel Geld für sich und seine in Syrien lebende Familie zu erschwindeln. Die Richter werteten dies als Schutzbehauptungen und wiesen die Beschwerde des Anwaltes gegen den Haftbefehl zurück. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.

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