Taxifahrer wollen klare Regeln

Saarbrücken · In einer Sitzung zum grenzüberschreitenden Taxiverkehr in der Großregion wurde die gesetzliche Lage geklärt und ein erster Lösungsansatz präsentiert. Ziel bleibt ein bilaterales Abkommen zwischen Deutschland und Frankreich.

Bei der Sitzung der Kommission "Verkehr und Kommunikation" des Interregionalen Parlamentarierrats (IPR) kamen gestern Vertreter von saarländischen und lothringischen Taxiverbänden an einen Tisch, um sich über Probleme im Verkehr zwischen beiden Ländern auszutauschen. Und der Bedarf ist groß, wie beide Seiten aus der Praxis berichteten.

So schilderte Christian Nicolas, Vorsitzender des Taxiverbandes im Département Moselle, den schwierigen Umgang mit der Rotlichtbeleuchtung. In Frankreich müssen Taxis, die nicht frei sind, das mit einer rote Beleuchtung kenntlich machen. "Wenn wir aber Kunden nach Saarbrücken fahren, müssen wir dieses Licht abdecken", sagte Nicolas und führte weiter aus: "Sonst riskiert der Fahrer eine Verwarnung von der Polizei, weil das Licht zu einer Verwechslung mit Rettungsdiensten führen könnte." Die Beleuchtung abzudecken, verstößt allerdings gegen das französische Gesetz.

Auch auf saarländischer Seite wurde über mangelnde Kulanz der französischen Nachbarn geklagt. Eine groteske Situation erlebte Jürgen Zimmer, Taxiunternehmer aus Homburg. Als einer seiner Fahrer Kunden aus einer Gaststätte in Spichern abholen wollte, verweigerte die dortige Polizei die Aufnahme der Gäste, weil der Fahrer keine Genehmigung vorweisen konnte. Erst als die Kunden die 1,5 Kilometer bis zur deutschen Grenze zu Fuß laufen wollten, um dann ins Taxi einzusteigen, lenkten die Beamten ein.

Solche Probleme entstehen, weil der Taxiverkehr auf EU-Ebene nicht einheitlich geregelt wird, sondern Sache der Länder ist. In Frankreich gehört jedes Taxi zu einer sogenannten "Betriebssitzgemeinde", in der es sich frei bewegen und parken darf. Sollen Kunden außerhalb dieses Bereichs befördert werden, muss das Taxi extra bestellt worden sein. Das muss der Fahrer jedoch schriftlich nachweisen - auch deutsche Fahrer. Noch schwieriger haben es französische Taxifahrer: Sie dürfen grundsätzlich nicht in Deutschland fahren. Es sei denn, sie haben vorab beim Bundesamt für Güterverkehr in Köln eine Genehmigung eingeholt. Im Saarland werden sie zwar geduldet, aber das basiert auf keiner gesetzlichen Grundlage. Rechtlich wird der grenzüberschreitende Taxiverkehr über bilaterale Abkommen geregelt. Mit Luxemburg hat Deutschland ein solches Abkommen, das "hervorragend funktioniert", wie Jean-Paul Gallé vom Taxiverband Luxemburg feststellte. Solche Abkommen hat Deutschland auch mit Österreich, sogar mit Ungarn.

"Seit acht Jahren plädiert Deutschland für ein Abkommen mit Frankreich", sagte Isolde Ries (SPD), Vorsitzende der Kommission. Erst vor kurzem haben die Instanzen in Paris den Bedarf erkannt und Interesse signalisiert. Bis das Abkommen kommt, wurde die im Saar-Arbeitsministerium angesiedelte "Task Force Grenzgänger" unter Kerstin Geginat beauftragt, praktische Lösungen für den Alltag zu erarbeiten. "Unsere Juristinnen haben ein zweisprachiges Formular entwickelt, damit deutsche Taxifahrer ihre Bestellungen nach Frankreich nachweisen können", so Geginat. Für Ries eine gute, mit wenig bürokratischem Aufwand verbundene Übergangslösung, da das Formular ähnliche Daten wie eine normale Rechnung enthält. Und auch für Christian Nicolas hatte die Task Force eine gute Nachricht: Die rote Beleuchtung der französischen Taxis verstößt nicht gegen das deutsche Recht, also muss er sich keine Sorgen mehr um eine mögliche Verwarnung machen.

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