Tagesmütter drohen mit Klage

Saarbrücken · Viele Tagesmütter können von ihrem Lohn nicht leben, sagt ihre Interessengemeinschaft. Dass sie zu wenig Geld bekommen, räumen selbst die Landkreise ein, die die Tagesmütter bezahlen. Das soll sich nun ändern.

 Tagesmütter tragen für die Kinder eine hohe Verantwortung. Foto: dpa

Tagesmütter tragen für die Kinder eine hohe Verantwortung. Foto: dpa

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Es ist auch nach 31 Jahren Anne Zimmers Traumjob, als Tagesmutter Kinder zu betreuen. "Doch es wird immer schwieriger, einige haben den Beruf schon schweren Herzens an den Nagel gehängt", sagt die gelernte Erzieherin. Dies liege vor allem am geringen Verdienst. "Viele von uns müssen parallel beim Jobcenter aufstocken, weil es einfach nicht zum Leben reicht", sagt Zimmer, die auch Sprecherin der Interessengemeinschaft Tagesmütter und -väter ist, der 30 Mitglieder angehören. Jetzt haben sie einen Anwalt eingeschaltet. In dieser Woche soll ein Brief an den Regionalverband Saarbrücken rausgehen, in dem sie mit Klage drohen, sollte sich nichts ändern. "Die Bezahlung ist unserer Ansicht nach sittenwidrig", sagt die 56-Jährige.

Grundsätzlich sind für die Tagespflege die Jugendämter der Kreise zuständig. Sie erteilen die Pflegeerlaubnis. Das Land gibt mit der im Jahr 2009 in Kraft getretenen "Verordnung zur Ausgestaltung der Kindertagespflege" den finanziellen Rahmen vor. Wer ein Kind pro Woche 35 Stunden betreut, erhält demnach eine Pauschale von 500 Euro im Monat. Wer ein Kind länger beaufsichtigt, bekommt dafür erst mehr Geld , wenn es mindestens 45 Stunden sind. Von dem Geld müssen die Tagesmütter Essen, Wasser, Strom, Miete, Spielsachen, Bastelmaterial und Versicherungen bezahlen. "So kommt man auf einen Stundensatz von 1,65 bis höchstens 3,20 Euro pro Kind - brutto", sagt Zimmer.

Die Tagesmütter stützen sich bei ihrer Begründung auch auf aktuelle Urteile. So hat etwa das Verwaltungsgericht Aachen am 5. Juli entschieden, dass die in den Richtlinien der Stadt Aachen vorgesehene Geldleistung für Tagesmütter nicht leistungsgerecht ist (Az.: 2 K 1300/14). Es erscheine nicht hinnehmbar, wenn eine Tagesmutter für die Betreuung eines Kindes im Umfang von 110 Stunden im Monat das gleiche Entgelt erhalte wie eine Kollegin, die ein Kind nur 91 Stunden betreue. "Hier wird eine Bezahlung als nicht leistungsgerecht beurteilt, die höher ist als die im Saarland", so Zimmer. Denn die Pauschale für ein Kind, das Vollzeit betreut werde, liege in Aachen bei 692 Euro.

Eine Tagesmutter darf bis zu fünf Kinder betreuen. Dies sei aber zunehmend schwieriger, sagt Zimmer: "Wir kriegen die Plätze nicht mehr voll." Die Entwicklung habe mit dem Krippenausbau begonnen. Seitdem sei die Tagespflege oft nur eine Zwischenlösung für die Randzeiten. Dies lohne sich für viele nicht. Während eine Erzieherin Fortbildungen während der Arbeitszeit besuchen dürfe, müssten Tagesmütter diese auf eigene Kosten in ihrer Freizeit belegen. Auch hätten sie nur Anspruch auf 20 Tage Urlaub im Jahr.

Noch in diesem Jahr solle die Verordnung geändert werden, teilt das Bildungsministerium auf SZ-Anfrage mit. Die aktualisierte Verordnung solle keine Entgeltordnung mehr enthalten, die Bezahlung sollen künftig die Landkreise als Träger der Jugendhilfe festlegen.

"Wir sind uns des Problems bewusst, dass es zu wenig ist. An uns hängt es nicht, auch wenn wir diejenigen sind, die mehr zahlen müssen", sagt der Geschäftsführer des Landkreistages (LKT), Martin Luckas. Vor 14 Tagen habe der LKT den Entwurf für die neue Verordnung erhalten, der man zustimmen werde. Auf die Höhe der Entgelte hätten sich die Kreise und der Regionalverband noch nicht verständigt - dies sei erst dann möglich, wenn die neue Verordnung in Kraft ist. "Aber wir werden den Tagesmüttern deutlich entgegenkommen. Insofern kann es sein, dass eine Klage ins Leere läuft", sagt Luckas. Man dränge darauf, dass die Änderungen ab 1. Januar 2017 gelten.

Auch der Regionalverband Saarbrücken räumt ein: "Wir sehen klar, dass Tagespfleger zu wenig Geld erhalten", sagt Pressesprecher Lars Weber. Derzeit liege der Verdienst bei rund 3,30 Euro brutto pro Stunde und Kind, was aufgrund der Anschaffungen und Abzüge kein reiner Verdienst sei. Im Haushaltsplan für 2017 sei ein höherer Betrag für die Tagespflege eingestellt, um für eine eventuelle Erhöhung der Entgelte gerüstet zu sein - politisch entschieden sei darüber allerdings noch nicht. Über die Höhe der Rücklagen machte er keine Angaben. Tagesmütter und -väter würden im Regionalverband gesucht, meint Weber. Doch ein wachsendes Interesse an dem Beruf ist laut Ministerium nicht zu erkennen. Nach einer früheren Auskunft gab es im August 2013 im Saarland 313 Tagespfleger. Nach der aktuellen Jugendhilfestatistik (Stand 1. März 2015) sind es 293.

Meinung:

Hilferuf der Tagesmütter

Von SZ-Redakteurin Ute Klockner

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf würde ohne Tagesmütter nicht funktionieren. Sie richten sich zeitlich sehr flexibel nach den Wünschen der Eltern - wenn Kitas längst geschlossen haben. Viele Eltern haben im Jahr 2015 den Streik der Erzieherinnen für mehr Lohn unterstützt. Tagesmütter sind hingegen selbstständig und streiken daher nicht. Bleibt also zu hoffen, dass die in Aussicht gestellte Erhöhung ausreicht, damit nicht noch mehr den Beruf an den Nagel hängen.

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