Streit um Hund – 38-Jähriger schlägt Mann

Saarbrücken · Das Amtsgericht Saarbrücken hat gestern einen Saarbrücker zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Er erkannte seinen wegen einer früheren Haftstrafe in Pflege gegebenen Hund wieder und griff die neuen Besitzer tätlich an.

Wegen Körperverletzung ist gestern ein 38-jähriger Ex-Häftling vom Amtsgericht Saarbrücken zu einer neuen Haftstrafe von vier Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Der Arbeitslose hatte im Juni 2013 in Saarbrücken im Streit um einen Hund einen Mann mit Faustschlägen traktiert und blutig geschlagen.

Der angegriffene Mann berichtete, er habe mit seiner Freundin in einem Straßencafé gefrühstückt, als der 38-Jährige auftauchte und den Hund, den seine Freundin dabei hatte, von der Leine losmachte. Es sei sein Hund, behauptete er. Die Frau hielt den Hund am Halsband fest, ihr Bekannter wollte den Angreifer wegdrängen. Dieser schlug ohne Vorwarnung zu. Drei oder vier Faustschläge seien es gewesen, einer habe ihn zu Boden gestreckt, berichtete der Mann. Die Freundin ahnte sofort, worum es ging: Sie hatte den Hund von ihrem Bruder übernommen, der wiederum ein Bekannter des Angeklagten ist und sich um das Tier gekümmert hatte, als dieser ins Gefängnis musste. Es sei von ein paar Monaten die Rede gewesen, berichtete die Zeugin. Aber sie habe anderthalb Jahre lang nichts vom Eigentümer gehört. Da sie es nicht übers Herz brachte, den Hund ins Tierheim zu bringen, habe sie ihn steuerlich angemeldet und alle Impfungen machen lassen.

Der Angeklagte hatte keinen Verteidiger und schwieg zu den Vorwürfen. Mit der Verurteilung zu vier Monaten Gefängnis folgte die Richterin dem Antrag des Staatsanwaltes. In der Urteilsbegründung erläuterte sie, dass die Sache mit dem Hund keine Rechtfertigung für die Körperverletzung sei. Der Angeklagte hat ein langes Strafregister. Erst zwei Wochen vor der Tat war er aus der Haft entlassen worden. Eine Strafaussetzung zur Bewährung gab es daher nicht.

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