Streit um Gebühr fürs Mülltonnenschieben

Saarbrücken. Für saure Gesichter sorgen die Müllabfuhr und die Abfallwirtschaftssatzung (AWS) in der Danziger Straße auf dem Eschberg. Streitpunkte sind die Gebühren für das Vor- und Nachkommando der Müllmänner sowie die "offiziellen Standplätze" der Tonnen

 Offizieller Standplatz für Mülltonnen (links mit Betonrand) in der Danziger Straße - nur etwa einen Schritt entfernt vom offiziellen Bereitstellungsplatz auf dem Gehsteig. Foto: Becker&Bredel

Offizieller Standplatz für Mülltonnen (links mit Betonrand) in der Danziger Straße - nur etwa einen Schritt entfernt vom offiziellen Bereitstellungsplatz auf dem Gehsteig. Foto: Becker&Bredel

Saarbrücken. Für saure Gesichter sorgen die Müllabfuhr und die Abfallwirtschaftssatzung (AWS) in der Danziger Straße auf dem Eschberg. Streitpunkte sind die Gebühren für das Vor- und Nachkommando der Müllmänner sowie die "offiziellen Standplätze" der Tonnen. Auf dem Eschberg gilt diese Regelung: Die Bürger müssen ihre Tonnen selbst - nicht zu den Bereitstellungsplätzen - sondern zu den Standplätzen und zurück rollen.

Erst das Vor- und Nachkommando schiebt die Tonnen vom Stand- zum Bereitstellungsplatz, wo sie von der normalen Müllabfuhr abgeholt und geleert werden.

Alle Bewohner des Eschberges müssen für Vor- und Nachkommando Extra-Gebühren bezahlen, egal ob sie den "Transportservice" brauchen oder nicht. Nur einem Bürger gelang es Mitte der 80er Jahre, sich davon befreien zu lassen - per Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Saarlouis.

Jetzt haben neun Anwohner der Danziger Straße beantragt, dass ihre Tonnen künftig vor ihren Häusern abgeholt werden. Denn die alten Standplätze in der Danziger Straße sind teilweise etliche Meter von den Häusern entfernt. Die Stadt hat die Plätze schon in den 60er Jahren bestimmt, kleine Sammelflächen mit Betonrand - zu klein für die vielen Tonnen, die heute nötig sind.

Einer der neun aus der Danziger Straße ist Hans Ulrich Kießler. Er wohnt am Ende eines Stichweges, der von der Straße abzweigt. Der Standplatz für Kießlers Tonnen ist am Anfang des Stichweges. Kießlers Haus liegt etwa 30 Meter weiter hinten. Also muss er seine Tonnen selbst vom Haus zum Standplatz bringen, damit sie anschließend vom Vorkommando wenige Schritte weiter zum Bereitstellungsplatz auf den Bürgersteig gerollt werden.

Dafür wollte Kießler bereits 2005 keine Extra-Gebühr bezahlen. Er wollte, dass die Müllmänner seine Tonnen am Haus abholen. Am 30. November 2007 verhandelte der Stadtrechtsausschuss über Kießlers Anliegen und wies seinen Widerspruch ab. Die ausführliche Begründung lieferte der Ausschuss Anfang Oktober 2008.

Der Ausschuss erklärt: Wenn die Stadt in einem Viertel den Service von Vor- und Nachkommando anordnet, müssen gemäß AWS (§6 und §13) alle Anwohner dafür bezahlen - auch wenn sie den Service nicht brauchen. Die Entfernung vom Stand- zum Bereitstellungsplatz spielt dabei keine Rolle. Hauskäufer müssen die Standplätze übernehmen, die von der Stadt und den früheren Eigentümern oder Bauherrn festgelegt wurden. Ein Standplatz kann nur durch schriftliche Verfügung der Stadt geändert werden. Wenn Müllmänner in den 90er Jahren auch Tonnen von anderen Orten als den Standplätzen abgeholt haben, so lässt sich daraus kein Anspruch auf diesen Service ableiten, Anspruch besteht nur auf das Abholen von den offiziellen Standplätzen. "Im Interesse der Gleichbehandlung" der Gebührenzahler sind die Müllmänner "gehalten, lediglich die satzungsgemäßen Leistungen zu erbringen." Soweit der Ausschuss. Er weist aber auch darauf hin, dass die alten Standplätze auf dem Eschberg heute zu klein sind - der Ausschuss empfiehlt dem ZKE "die Problematik zu überdenken sowie eine eventuell zeitgemäße Lösung in der AWS umzusetzen". Kießler und seine Nachbarn warten gespannt.

Hintergrund

§11 Restabfallabfuhr, Absatz 2, der Abfallwirtschaftssatzung (AWS) legt fest: "Ist ein Standplatz auf dem angeschlossenen Grundstück nicht vorhanden, kann auch auf einem benachbarten Grundstück ein Standplatz eingerichtet werden."

 Offizieller Standplatz für Mülltonnen (links mit Betonrand) in der Danziger Straße - nur etwa einen Schritt entfernt vom offiziellen Bereitstellungsplatz auf dem Gehsteig. Foto: Becker&Bredel

Offizieller Standplatz für Mülltonnen (links mit Betonrand) in der Danziger Straße - nur etwa einen Schritt entfernt vom offiziellen Bereitstellungsplatz auf dem Gehsteig. Foto: Becker&Bredel

§13 Transportservice, Absatz 7, sagt: "Die Landeshauptstadt legt im Einvernehmen mit dem Anschlusspflichtigen den Standplatz fest. Kommt eine Einigung nicht zu Stande, wird der Standplatz von der Landeshauptstadt bestimmt." fitz

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