Streit um den Hundeführerschein

Saarbrücken · Bei der jüngsten Sitzung des Stadtrats ist der Antrag der FDP-Fraktion zur Änderung der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer abgelehnt worden. Ziel des Antrags war es, dass die Kosten eines freiwillig erworbenen Hundeführerscheins einmalig auf die zu zahlende Hundesteuer angerechnet werden sollten.

Bereits in den Ausschüssen wurde dies von der Verwaltung abgelehnt, da aufgrund einer derartigen Vergünstigung mit einem nicht kalkulierbaren Einnahmenverlust der Stadt zu rechnen sei. Außerdem lägen keine Erfahrungswerte anderer Kommunen über eine derartige Kostenanrechnung vor. Dem entgegnete Tobias Raab, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Stadtratsfraktion, dass zum Beispiel in München eine derartige Anrechnung vorgesehen ist. Den Berechnungen der FDP zufolge ist bei einer derartigen Begünstigung von einem Einnahmenverlust für die Stadt von 7000 bis 8000 Euro im ersten Jahr auszugehen. Die rot-rot-grüne Koalition lehnte den Antrag trotzdem ab. "Für uns ist die Entscheidung der rot-rot-grünen Koalition nicht nachvollziehbar. Andere Kommunen berichten, dass durch entsprechende Anreize zum Erwerb des Hundeführerscheins nicht nur die Verschmutzung in den Städten erheblich abgenommen hat und so die Ordnungsämter entlastet wurden. Auch die Gefahr von Beißattacken hat laut Erfahrungsberichten stark abgenommen", sagte Tobias Raab.

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