Straßenlaternen fallen aus, Frau stürzt

Saarbrücken. Im Dunkeln blieben am Montagabend einige Straßen des Stadtteils Rodenhof. Mehrere SZ-Leser-Reporter berichten, dass die Beleuchtung bis gegen 23 Uhr komplett ausgefallen sei. Ein Anwohner hat beobachtet, dass eine ältere Frau deshalb schwer gestürzt ist. "Das war nicht das erste Mal, dass die Beleuchtung ausgefallen ist", sagt SZ-Leser-Reporter Mathias Keller

Saarbrücken. Im Dunkeln blieben am Montagabend einige Straßen des Stadtteils Rodenhof. Mehrere SZ-Leser-Reporter berichten, dass die Beleuchtung bis gegen 23 Uhr komplett ausgefallen sei. Ein Anwohner hat beobachtet, dass eine ältere Frau deshalb schwer gestürzt ist. "Das war nicht das erste Mal, dass die Beleuchtung ausgefallen ist", sagt SZ-Leser-Reporter Mathias Keller.

Kerstin Falkenstein von der Presseabteilung der Stadtwerke erklärt dagegen, dass diesbezüglich nur ein Anruf dokumentiert wurde: "Die Störung wurde daraufhin innerhalb von 30 Minuten behoben", sagt sie. Die Mitarbeiter entdeckten einen technischen Defekt. Ein nicht korrekt funktionierender Rundsteuerungs-Empfänger, mit dem die Laternen ferngesteuert werden, habe den Fehler verursacht. Ein Zusammenhang mit den Arbeiten an einem Trafohaus in der Türkismühler Straße, den ein Leser vermutete, bestehe nicht.

Die Netzleitstelle könne nicht zentral überprüfen, ob die Beleuchtung ordnungsgemäß funktioniere. Falkenstein: "Wir sind deshalb auf die Mitarbeit der Anwohner angewiesen." Störungen sollten den Stadtwerken gemeldet werden. Zudem würden im 14-tägigen Rhythmus Kontrollen durchgeführt, bei denen Techniker die Anlagen überprüfen.

Die Polizei rät dagegen bei einem Ausfall der Beleuchtung, die nächste Dienststelle zu informieren, weil diese einen "schnelleren Draht" zu dem Unternehmen habe, so Jens Heinrich, stellvertretender Pressesprecher des Polizeibezirks Saarbrücken-Stadt.

Und wie sieht's mit der Haftung aus? Nach Auskünften des Saarbrücker Rechtsdezernenten Jürgen Wohlfarth ist die Beleuchtung nach dem Saarländischen Straßengesetz Teil der Straße. Und für die trage die Stadt die Verkehrssicherungspflicht. Werde sie verletzt, hafte die Stadt nur, wenn dies fahrlässig erfolgt sei. Und das hänge vom Einzelfall ab.

Betroffenen rät Wohlfarth, den Vorfall möglichst exakt zu schildern und bei der Stadt einzureichen. Die leite die Meldung an ihren Haftpflicht-Versicherer, die "GVV-Kommunalversicherung" in Köln, weiter, bei der alle Städte und Gemeinden versichert sind. Diese prüfe, ob ein Amtshaftungsfall vorliegt. Lehne sie die Forderung ab, entscheide das Landgericht, so Wohlfarth.

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HINTERGRUND

Ausfälle der Straßenbeleuchtung können bei jeder Polizeidienststelle oder bei den Stadtwerken Saarbrücken unter Tel. (0681) 5870 gemeldet werden.

Wer sich im Dunkeln verletzt, sollte dies vorsorglich der Polizei mitteilen. mv

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