Strafbefehl wegen Volksverhetzung gegen Forstbeamten beantragt

Saarbrücken · Die Staatsanwaltschaft hat nach Angaben ihres Pressesprechers Christoph Rebmann beim Amtsgericht Neunkirchen gegen einen 62 Jahre alten Forstbeamten einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung in vier Fällen beantragt. D

Der Landesbeamte, der in einer Gemeinde im Kreis Neunkirchen lebt, soll - sofern das Gericht zustimmt - 6500 Euro Geldstrafe (130 Tagessätze zu 50 Euro) bezahlen. Die Ermittler werfen ihm vor, im Zeitraum vom 16. Februar bis 22. März von seiner Privatadresse aus E-Mail-Nachrichten an die E-Mail-Postfächer der Bundesregierung und der saarländischen Ministerpräsidentin geschickt zu haben. Dabei habe er sich kritisch zur Flüchtlingspolitik und abwertend über Flüchtlinge geäußert. Er soll diese Gruppe als "Wohlstandsschmarotzer, Asylanten-Invasoren, endlose Asylantenmasse" oder "Vorbereiter künftiger Terrorzellen " bezeichnet haben. Zudem schrieb er von einer "rücksichtslosen, kriminellen Asylanteninvasion". Die Grenzen der Meinungsfreiheit habe der Beamte, dem auch ein Disziplinarverfahren droht, überschritten.

Der Betroffene hat sich, so die Staatsanwaltschaft, bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Sein Verteidiger, der Saarbrücker Rechtsanwalt Christian Funk, erklärte gegenüber unserer Zeitung, sein Mandant werde den Strafbefehl, so er vom Gericht erlassen wird, nicht akzeptieren. Er werde Einspruch dagegen einlegen. Dann müsste der Fall um angebliche Volksverhetzung öffentlich vor einem Richter verhandelt werden.

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