Stiftung Kulturbesitz bestreitet Steuergeld-Verschwendung

Saarbrücken · Muss sich die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz Steuergeld-Verschwendung vorwerfen lassen, weil sie Schadenersatzklagen gegen ihren früheren Vorstand und dessen Projektsteuerer bis zur zweiten Instanz verfolgt hat?

Für die Piraten im Saar-Landtag ist die Sache klar: "Außer Spesen nichts gewesen". Die Stiftung Kulturbesitz habe sich unwirtschaftlich verhalten, als sie mit ihren Schadenersatz-Klagen gegen den früheren Vorstand Ralph Melcher (Streitwert : 400 000 Euro) und dessen Projektsteuerer Gerd Marx (Streiwert 1,1 Millionen Euro) in die Berufung ging. Zwar müsse die Stiftung beiden früheren Mitarbeiter nichts bezahlen, jedoch bleibe sie im Falle Marx auf Zweidrittel der Gerichtskosten sitzen. Doch wie hoch sind die? Gefährdet dies womöglich die Kostenprognose, die Kultusminister Ulrich Commercon (SPD ) für die Fertigstellung des Museumserweiterungsbaus (Vierter Pavillon) abgegeben hat? Nein, sagt der heutige Stiftungs-Vorstand Roland Mönig: "Das Budget muss nicht erhöht werden." Doch wie hoch die Gerichtskosten und Anwaltskosten sind, konnte er auf SZ-Nachfrage nicht sagen: "Wir haben noch keine konkreten Zahlen vom Gericht", erklärte er. Auch für die Anwälte sei noch keine Rechnung im Haus. Er betont, dass die Stiftung durch die verlorenen Prozesse nicht in Finanz-Bedrängnis gerate. Sie habe für die im Nachgang anstehenden Prozesse in der Missmanagement-Affäre eine "Generalvorsorge" getroffen. Rund eine Million Euro seien zurückgestellt worden. - Eine Summe, die man mit Sicherheit nicht ausschöpfen müsse, so Mönig. Selbst wenn, wie er andeutet, noch Vergleiche mit Handwerksunternehmen ausstünden, die durch den Baustopp ihre Aufträge nicht ausführen konnten.

Nach SZ-Recherchen, die sich auf gängige Kostentabellen für Berufungsverfahren bei Ziviklagen stützen, liegen die Gerichtskosten inklusive Anwaltskosten bei einem Streitwert von rund 1,1 Millionen Euro bei etwa 56 000 Euro. Da die Stiftung im jüngsten, dem Marx-Prozess, 61 Porzent der Kosten zu tragen hat, kämen auf sie im günstigsten Fall rund 35 000 Euro zu. Mönig will solcherart spekulative Berechnungen nicht anstellen. Er weist lediglich darauf hin, dass die zweit instanzlich beauftragte Anwaltskanzlei "nicht die üblichen Honorare" beziehe, sondern "der Bedeutung des Verfahrens angemessen" vergütet werde. Sprich: Die Standardsumme dürfte sich erheblich erhöhen. Rausgeschmissenes Geld, wie die Piraten meinen?

Mönig verteidigt die Entscheidung des Kuratoriums, die zweite Instanz anzurufen. "Man hätte seine Pflicht verletzt, hätte man es unterlassen", sagt er. Die Anwälte hätten eine 50-prozentige Chance gesehen, die Schadenersatzforderungen durchzusetzen, zudem habe der Rechnungshof auf Rückforderungs-Pflichten verwiesen.

Im Fall von Melcher ging es um 400 000 Euro, die die Stiftung zurückhaben wollte, bei Marx um 768 000 Euro. Beide Klagen wurden bekanntlich abgewiesen, weil die Richter - grob gesprochen - eine Mitwirkung der Stiftungs-Aufsichtsgremien und der Politik feststellten. Diesen Umstand hatte bereits die erste Instanz festgehalten. Trotzdem wagte die Stiftung die Berufung. Mönig verteidigt dies ausdrücklich: "Unsere Rechtsberatung hatte ergeben, das es juristische Möglichkeiten gibt, das Geld einzutreiben. Wir hatten die klare Verpflichtung, diesen Weg zu gehen."

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