Stiefopa wegen sexuellen Missbrauchs und Nötigung verurteilt

Saarbrücken · In den Jahren zwischen 2006 und 2012 soll sich ein 66-Jähriger aus dem Landkreis St. Wendel an den Enkelkindern seiner Lebensgefährtin und späteren Ehefrau sexuell vergangen haben. Die betroffenen Mädchen sind 1996 und 1999 geboren.

Damit war die gesamte Kindheit der beiden von den Straftaten betroffen, wie die Staatsanwältin am Freitag in ihrem Plädoyer im Prozess vor dem Landgericht ausführte. Und weiter: Das sei das Schlimmste, was ein Opa seinen Enkelkindern antun könne. Wenn die Mädchen zu Besuch waren, am Computer spielten oder malten, soll er sie über und unter der Kleidung begrabscht haben. Wenn sie sich wehrten, sei er den ganzen Tag grantig gewesen und habe mit Entzug des Taschengeldes gedroht.

Ein weiterer tragischer Aspekt des Falles: Der leibliche Vater soll sich ebenfalls an den Mädchen vergangen haben. Der Missbrauch des Stiefopas fing an, als der Vater ins Gefängnis kam.

Ursprünglich umfasste die Anklage über 200 Fälle, am Ende des Prozesses blieben 24 übrig. Die Beweislage war schwierig, gerade weil die Kinder schon Opfer sexueller Übergriffe waren, hätte ein Glaubwürdigkeitsgutachten klären müssen, welche Taten dem Angeklagten tatsächlich zuzuordnen sind.

So gab es gestern einen "Deal", ein Geschäft im Prozess: Für ein Geständnis, eine öffentliche Entschuldigung und ein Schmerzensgeld von 8000 Euro wurde eine Haftstrafe von zwei Jahren festgesetzt, ausgesetzt für eine Bewährungsfrist von drei Jahren und versehen mit einer Kontaktsperre. Mit den Worten "Ich schäme mich und bereue zutiefst" gestand der Angeklagte die Vorwürfe vor Gericht.

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