Steuerhinterzieher bringen Staat um 1,1 Millionen Euro

Saarbrücken · Wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zwei Männer im Alter von 39 und 55 Jahren zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten Scheinrechnungen verkauft haben, mit denen andere unberechtigte Vorsteuerabzüge bei der Umsatzsteuer vornehmen konnten.

Der 55 Jahre alte Angeklagte hat bereits wegen ähnlicher Straftaten eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten abgesessen. Jetzt muss er für die genau gleiche Zeit erneut ins Gefängnis. Der 39-jährige Mittäter ist bisher nicht vorbestraft und muss für zwei Jahre und drei Monate hinter Gitter. Das Urteil erging nach einer Verständigung: Geständnis gegen Milde.

Nach dem System der Mehrwertsteuerfestsetzung kann ein Unternehmer die gezahlte Vorsteuer von der Zahllast absetzen. Dazu benötigt er Rechnungen mit ausgewiesener Vorsteuer. Diese waren von den Angeklagten gegen Bezahlung zu erhalten. Der damit verursachte Steuerausfall soll bei 1,1 Millionen Euro liegen.

Angst vor Hintermännern

Als im Jahr 2011 ein Schrotthändler wegen solcher fingierter Rechnungen verurteilt wurde (wir berichteten) wollte er die Quellen nicht nennen - möglicherweise aus Angst vor sizilianischen Hintermännern. Seither ermittelte die saarländische Steuerfahndung in einem unübersichtlichen Geflecht von bundesweit ansässigen Firmen. Die beiden jetzt verurteilten Angeklagten sind nur ein Teil des Systems. Mit weiteren Prozessen gegen Beteiligte ist demnächst zu rechnen.

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