Stadt Saarbrücken streitet weiter mit Fernsehsender Citi.TV

Dudweiler/Saarbrücken. Der Streit um die komplette Aufzeichnung von Stadtratssitzungen durch den Fernsehsender Citi.TV geht in eine neue Runde. Denn die Stadt Saarbrücken hat Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts eingelegt, das dem Fernsehsender den Mitschnitt erlaubt hatte. Bei einem nichtöffentlichen Termin vor dem Oberverwaltungsgericht habe sich Citi.TV am 24

Dudweiler/Saarbrücken. Der Streit um die komplette Aufzeichnung von Stadtratssitzungen durch den Fernsehsender Citi.TV geht in eine neue Runde. Denn die Stadt Saarbrücken hat Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts eingelegt, das dem Fernsehsender den Mitschnitt erlaubt hatte. Bei einem nichtöffentlichen Termin vor dem Oberverwaltungsgericht habe sich Citi.TV am 24. Juni verpflichtet, die Stadtratssitzungen vorerst nicht mitzuschneiden, berichtet Verwaltungsdezernent Jürgen Wohlfahrt. Deshalb war auch kein Kamerateam in der Sitzung am 29. Juni in der Congresshalle. Die Stadt Saarbrücken verweist in ihrer Beschwerde auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1990. Demnach sei die Pressefreiheit nicht verletzt, wenn die Tonbandaufzeichnung einer öffentlichen Ratssitzung untersagt werde. "Das Recht des Ratsmitglieds auf freie Rede kann durch die Aufzeichnung auf Tonband empfindlich tangiert werden." Entscheidend ist für Wohlfahrt, dass die Aufzeichnung das Verhalten der ehrenamtlichen Ratsmitglieder beeinflusse. Weiter schreibt die Verwaltung in ihrer Begründung: "Die Qualität einer Berichterstattung über die Diskussion kommunalpolitischer Probleme kann schwerlich davon abhängig sein, dass jede in der Sitzung gefallene Äußerung . . . auf Dauer technisch festgehalten wird." Voraussetzung für den Mitschnitt müsse ein einstimmiger Ratsbeschluss sein. Das Recht auf Information sieht Wohlfahrt nicht verletzt. Das Kamerateam von Citi.TV musste am 11. Mai den Sitzungssaal verlassen, weil bei der Abstimmung Peter Marx (NPD) die Aufzeichnung abgelehnt hatte. Übrigens ist auch im saarländischen Landtags-Gesetz die Fernsehaufnahme von Sitzungen in Bild und Ton grundsätzlich verboten. Das gehe nur, weil der Landtagspräsident im Einvernehmen mit den Vizepräsidenten die Aufnahmen erlaube, sagt Wohlfahrt. Nach seinen Worten sorgt der Rechtsstreit bundesweit für Aufsehen. Florian Schuck, Geschäftsführer von Citi.TV, ist zuversichtlich, dass das Oberverwaltungsgericht die komplette Aufnahme der Stadtratssitzungen genehmigt. Die öffentliche Kontrolle der Politiker sei eine wichtige Aufgabe der Medien. Die Entscheidungen des Stadtrats müssten transparent sein, betonte Schuck. Er ist überzeugt, dass durch die Fernsehaufnahmen der Stadtrat in seiner Arbeit nicht beeinträchtigt werde. Nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts soll die Entscheidung im August fallen. sm

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