Stadt erinnert Saarbrücker an Räumpflicht

Saarbrücken · Straßen und Bürgersteige müssen frei von Eis und Schnee sein. Bei akuter Rutschgefahr ist sogar mehrmals täglich zu räumen und zu streuen. Darauf weist der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) die Saarbrücker hin. Die Räum- und Streupflicht soll Unfälle und Stürze vermeiden.

Sobald die letzten Flocken gefallen sind, heißt es: raus und räumen. Für die Reinigung der Gehwege ist grundsätzlich immer der Anlieger, also der Haus- beziehungsweise Grundstückseigentümer, verantwortlich. Dieser muss vor seinem Anwesen Eis sogar sofort beseitigen und bei Glätte abstumpfende Streumittel wie Sand oder Splitt streuen.

Nur bei Eisregen an Steigungen oder ähnlichen Gefahrenstellen ist Streusalz erlaubt. Eigentümer können die Streupflicht ihren Mietern übertragen.

ZKE-Werkleiter Bernd Selzner erklärt: "Auf Gehwegen und entlang von Häusern ohne Gehweg müssen Eigentümer einen mindestens einen Meter breiten Streifen schnee- und eisfrei halten." In Fußgängerzonen sind diese Streifen zwei Meter breit. Montags bis samstags gilt die Räumpflicht nach über Nacht gefallenem Schnee bis 7, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Um Stürze und Unfälle zu vermeiden, müssen bis 20 Uhr die Wege immer bei Rutschgefahr gereinigt werden - auch mehrmals. Betreiber von Kinos, Theatern oder Gaststätten sowie Veranstalter müssen auch nach 20 Uhr für die Sicherheit ihrer Gäste sorgen.

Größere Schneemengen sind so beiseite zu schieben, dass sie Fußgänger und Fahrzeuge nicht mehr als unvermeidbar gefährden und behindern. Damit später das Tauwasser abfließen kann, müssen Hydranten und Gullys frei bleiben.

Die Winterdienst-Fahrzeuge arbeiten nach Dringlichkeitsstufen. Das heißt: Der ZKE befreit die für den Verkehr wichtigsten Straßen und die Zufahrten zu den Krankenhäusern zuerst von Schnee und Eis.

Gleichzeitig sind ZKE-Mitarbeiter entlang der Fahrbahnen auf den Gehwegen im Einsatz, sei es mit Maschinen, Besen und Schneeschiebern. In diesen Teil der ZKE-Räumarbeiten fallen zum Beispiel Fußgängerüberwege, Treppen, Wege sowie Haltestellen der Saarbahn.

Es gibt allerdings auch viele Straßen, die nicht der Winterdienstpflicht des ZKE unterliegen und wo er nicht streut.

Weitere Informationen über die Räumpflicht und den Winterdienst veröffentlicht der ZKE auf seinen Internetseiten.

zke-sb.de/winterdienst

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