Stadt bereitet sich auf Landtagswahl vor

Saarbrücken · Saarbrücken hat alle Vorbereitungen für den Urnengang am 26. März getroffen und verschickt ab heute die Wahlkarten.

 129 000 Menschen dürfen in Saarbrücken wählen, Hunde dürfen nur zuschauen. Symbolfoto: dpa

129 000 Menschen dürfen in Saarbrücken wählen, Hunde dürfen nur zuschauen. Symbolfoto: dpa

15 Parteien auf dem Wahlzettel, aber nur ein Kreuz. So ist das bei der Landtagswahl am 26. März. Ob die Saarbrücker dieses Kreuz im Wahllokal machen oder zuhause per Briefwahl, ist ihnen überlassen. Die Stadtverwaltung ist, wie sie mitteilt, auf beides vorbereitet.

Ab diesem Montag verschickt das städtische Wahlamt die Wahlbenachrichtigungskarten. Wer in den kommenden Tagen keine Wahlbenachrichtigungskarte in der Post hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unter der Telefonnummer (06 81) 9 05-12 12 ans Wahlamt wenden.

Die Saarbrücker können ab diesem Montag, 20. Februar, zudem im Rathaus St. Johann in Zimmer 135 und in den Bezirken direkt wählen. Hierzu müssen sie die Wahlbenachrichtigungskarte und einen Personalausweis zur Antragstellung mitbringen. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit drei Monaten vor der Wahl mit Hauptwohnsitz im Saarland leben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. In der Landeshauptstadt Saarbrücken sind das rund 129 000 Personen.

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag, 26. März, von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Die Briefwahlbüros sind von heute, Montag, 20. Februar, bis Freitag, 24. März, geöffnet. Das Briefwahlbüro Mitte ist im Rathaus St. Johann, 1. Obergeschoss, Zimmer 135, geöffnet von Montag bis Mittwoch und am Freitag jeweils von 8.30 bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, samstags von 10 bis 14 Uhr. In den übrigen Bezirken können Wahlberechtigte im Bürgerhaus Burbach (1. Obergeschoss), im Rathaus Dudweiler (1. Obergeschoss) und im Rathaus Brebach (3. Obergeschoss) wählen. Und zwar montags bis mittwochs und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 18 Uhr.

An Fastnacht und am Freitag, 24. März, also dem letzten Tag vor der Wahl, an dem die Ämter geöffnet haben, gelten für alle Briefwahlbüros der Landeshauptstadt folgende Öffnungszeiten: am Fetten Donnerstag/Weiberfastnacht, 23. Februar, von 8 bis 15.30 Uhr, am Rosenmontag, 27. Februar, sind die Ämter geschlossen, am Freitag, 24. März ist nur von 8.30 bis 18 Uhr geöffnet.

Die Stadtverwaltung weist auch darauf hin, dass einige Wahllokale zur Landtagswahl in neuen Räumlichkeiten untergebracht werden. Es ist also hilfreich, sich zu vergewissern, dass das bisher bekannte Wahllokal noch existiert, bevor man sich auf den Weg macht.

Weitere Informationen, unter anderem zu barrierefreien Wahllokalen innerhalb der Landeshauptstadt, gibt es im Internet. www.saarbruecken.de/wahlen

Zum Thema:

Wer in Saarbrücken per Briefwahl wählen möchte, kann dies formlos, jedoch schriftlich beantragen beim Wahlamt, 66104 Saarbrücken, Fax (06 81) 9 05-16 15, oder per E-Mail: wahlamt@saarbruecken.de. Das teilt die Stadtverwaltung mit.

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