Stadt bekennt sich zu fairen Arbeitsbedingungen

Saarbrücken · Zehn Punkte umfasst die Sozialcharta, die Saarbrückens Oberbürgermeisterin Charlotte Britz und Bernd Schumann, Vorsitzender des städtischen Personalrats, unterschrieben haben. Sie schreibt die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter vor.

Oberbürgermeisterin Charlotte Britz und der Vorsitzende des Personalrats der Stadtverwaltung, Bernd Schumann, haben eine Sozialcharta mit dem Titel "Gute Arbeit" unterzeichnet. In der Selbstverpflichtung erklären beide Seiten, sich für gute Arbeitsbedingungen in der Stadt einzusetzen.

"Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unser wichtigstes Kapital und haben gute Arbeitsbedingungen verdient. Sie leisten wertvolle Arbeit für die Menschen in Saarbrücken", erklärte Britz. Vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft und des Fachkräftemangels sei es wichtig, als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben. "Mit der Sozialcharta wollen wir dazu unseren Beitrag leisten", sagte Britz.

Der Personalratsvorsitzende Bernd Schumann ergänzte: "Wir haben 2009 im Betrieb vereinbart, dass im Kern betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen und eine Bestandsgarantie für unsere Einkommen garantiert sind. Die Sozialcharta ‚Gute Arbeit' ist aus meiner Sicht die konsequente Ergänzung dieser Vereinbarung." Die Verwaltung und der Personalrat haben in der Sozialcharta zehn Ziele vereinbart. Dazu gehört unter anderem, dass das Entgelt, das die Stadt ihren Mitarbeiten zahlt, zum Leben reichen muss. Zudem ist in der Charta verankert, dass die Verwaltung Berufsanfänger nach ihrer Ausbildung unbefristet übernehmen will und dass der Anteil der Frauen in Führungspositionen sowie von Menschen mit Migrationshintergrund erhöht werden soll. Auch Schwerbehinderte will die Stadt künftig einstellen. Zudem sollen die Arbeitsbedingungen altersgerecht angepasst werden, damit das Wissen älterer Beschäftigter nicht verloren geht.

Die Mitarbeiter sollen vor krankmachenden Belastungen am Arbeitsplatz geschützt und die Gesundheit gefördert werden. "Der neueste Stand des Arbeits- und Gesundheitsschutzes muss eingehalten werden", sieht die Charta vor. Und: "Wer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, soll adäquate Alternativen und Qualifizierungsmaßnahmen angeboten bekommen."

Auch die Arbeitsbedingungen bei den von der Stadt beauftragten Fremdfirmen sind Teil der Vereinbarung. Diese sollen wenigstens Mindestlöhne zahlen und die Bedingungen des saarländischen Tariftreuegesetzes einhalten. Bürger können die Charta auf der Homepage der Stadt www.saarbruecken.de herunterladen.

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