Staatsanwaltschaft kooperiert mit Kassenärztlicher Vereinigung

Saarbrücken · Die Staatsanwaltschaft im Saarland wird die Kassenärztliche Vereinigung (KV) künftig über Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen Abrechnungsbetrugs informieren. Bislang bestand laut Justiz-Staatssekretärin Anke Morsch (SPD ) eine Regelungslücke, weil die Staatsanwaltschaften nicht dazu verpflichtet waren, diese Daten automatisch weiterzugeben.

"Gerade die Kassenärztlichen Vereinigungen haben aber ein berechtigtes Interesse daran, informiert zu werden, damit sie disziplinarrechtlich gegen die Betroffenen vorgehen oder im Interesse der Vertragsärzte und der Versichertengemeinschaft Rückforderungen geltend machen können", sagte Morsch. KV-Chef Gunter Hauptmann zeigte sich erfreut über die Neuerung: Damit werde eine langjährige Forderung der KV erfüllt. Nach Angaben des Saar-Justizministeriums wird darüber seit langem auch auf Bundesebene diskutiert. Allerdings habe sich das Saarland mit seinem Vorstoß wegen vereinzelten Widerständen aus anderen Bundesländern nicht durchsetzen können. Deshalb sei die Datenweitergabe im Alleingang umgesetzt worden, hieß es.

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