Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Polizei

St. Johann · Ein Polizeieinsatz in der Nacht zum 25. Juni vor der Kneipe "Kurzes Eck" im Nauwieser Viertel hat ein Nachspiel: Ein Anwalt hat Strafanzeige unter anderem wegen des Verdachts der Körperverletzung gegen Beamte der Wache in der Karcherstraße erstattet.

St. Johann. Bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken ist eine Strafanzeige gegen Polizeibeamte der Wache in der Karcherstraße nach einem Einsatz im Nauwieser Viertel eingegangen. Das bestätigt die Pressestelle der Staatsanwaltschaft. Sie habe die Strafanzeige wegen Verdachts der Körperverletzung, Nötigung und Strafvereitlung ans Polizeipräsidium weitergeleitet, teilte Pressesprecher Thomas Reinhardt mit.Ein Gast aus der Kneipe "Kurzes Eck" hat bei dem Einsatz eine Schädelprellung, eine große blutige Schürfwunde und Prellung mit Hämatom an der Stirn sowie weitere zahlreiche Prellungen und Schürfungen erlitten. So steht es im Attest des Arztes. Die Staatsanwaltschaft habe den Polizeipräsidenten aufgefordert, Ermittlungen zur Klärung des Vorfalls aufzunehmen, sagte Reinhardt. Die Staatsanwaltschaft sei Herr des Verfahrens. Sie werde nach den Ermittlungen entscheiden, ob Anklage erhoben wird, erklärte Reinhardt.

Allerdings gibt es zwei Versionen des Falls. Georg Himbert, Pressesprecher der Landespolizeidirektion, weist darauf hin, dass ein Polizeibeamter bei dem Einsatz schwer verletzt worden sei. Er habe eine Prellung im unteren Rippenbogen und eine blutende Lungenquetschung erlitten und sei mehrere Tage in der Winterbergklinik behandelt worden, berichtet Himbert.

Was war passiert? In der Nacht zum Montag, 25. Juni, habe ein Polizeiwagen gegen 2 Uhr vor der Gaststätte "Kurzes Eck" im Nauwieser Viertel gehalten. Ein Beamter sei wegen einer Ermittlung kurz in die Kneipe gegangen, teilt Himbert mit. In der Zwischenzeit sei ein Mann aus der Kneipe gekommen und habe sich auf den Beifahrersitz des Polizeiautos gesetzt. Himbert erklärt, der Mann sei stark alkoholisiert gewesen und habe am Display im Polizeiauto herumgedrückt. Mehrfach habe ihn der Polizeibeamte am Steuer aufgefordert, den Wagen zu verlassen und "Zwang angedroht". Mit Gewalt hätten er und sein Kollege den Mann schließlich aus dem Auto geholt. Dieser habe sich erheblich gewehrt und mit dem Ellenbogen den Beamten, der am Steuer gesessen hatte, schwer verletzt, erklärt Himbert. Er habe ihm auch in die Genitalien gegriffen.

Dem Anwalt des Mannes liegen mehrere Zeugenaussagen vor, die der Polizei-Version widersprechen. Der junge Mann habe keinen Widerstand geleistet. Die Polizisten hätten ihn mit dem Gesicht auf den Boden gedrückt, Handschellen angelegt und mit dem Knie auf dem Hals fixiert. Dann hätten sie Verstärkung gerufen. Mehrere Polizeiwagen seien angerückt. Einer der herbeigeeilten Beamten sei ein älterer Polizist gewesen, der den am Boden fixierten Mann mit Schlägen traktiert habe. Obwohl der am Boden Liegende laut eines Zeugen auf den Boden geklopft und damit angezeigt haben soll, nichts mehr zu tun, was die Polizisten provozieren könnte. Er habe auch deutlich gemacht, dass er Atemprobleme habe. Die Beamten hätten den Mann in einen Polizeibus gebracht und mitgenommen. Himbert sagte zu dieser Version der Zeugen: "Das kann ich nicht bestätigen." Auf der Straße habe sich eine Menschentraube gebildet, die mit dem Mann sympathisiert habe. Diese Personen seien zum Teil ebenfalls alkoholisiert gewesen. Die Polizisten hätten sie mit der Androhung von Pfefferspray zurückdrängen müssen. Auf der Wache habe ein Arzt dem Mann eine Blutprobe entnommen und die Polizei ihn zur Ausnüchterung dabehalten. Mehrere Zeugen werfen der Polizei auch vor, sie seien bedroht und gezwungen worden, Handyaufnahmen von der Festnahme zu löschen. Polizeisprecher Himbert meinte dazu: "Das ist mir nicht bekannt." Er stellte klar, dass es nicht zulässig sei, jemanden aufzufordern, Handyaufnahmen zu löschen. Der Polizeipräsident werde nun entscheiden, welche Dienststelle in dem Fall ermittele.

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