Staatsanwalt will Raub-Anklage gegen Hugo Lacour einstellen

Saarbrücken · Die Verteidigung des Ex-Unterweltkönigs Hugo Lacour (71) will am Mittwoch die Aufhebung des Haftbefehls gegen ihren Mandanten beantragen. Der Grund: Der Staatsanwalt zieht den Raub-Vorwurf kurz vor Prozessbeginn zurück.

 Hugo Lacour (Mitte) mit einer Polizeibeamtin und seinem Anwalt Michael Rehberger.

Hugo Lacour (Mitte) mit einer Polizeibeamtin und seinem Anwalt Michael Rehberger.

Foto: Becker&Bredel

Noch vor dem Prozessauftakt am Donnerstag vor dem Landgericht und einem für Mittwoch angesetzten Rechtsgespräch mit den Prozessbeteiligten bucht die Verteidigung des früheren Saarbrücker Unterweltkönigs Hugo Lacour (71) einen Erfolg. Die Staatsanwaltschaft teilte gestern mit, dass sie die Einstellung des Anklage-Vorwurfs wegen schweren Raubes beantragt hat. Lacour war im März mit einem 40-jährigen Bosnier verdeckten Ermittlern der Polizei auf den Leim gegangen. Er wollte einen angeblich vermögenden Geschäftsmann in einer Ferienanlage in Losheim ausrauben, wurde von Fahndern am Tatort überwältigt. Hintergrund der jetzt beantragten Einstellung der Raubvorwürfe ist die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH). Pressestaatsanwältin Isabelle Michels: "Demnach führt nun auch eine geringe aktive Einflussnahme - etwa wie hier durch den tippgebenden verdeckten Ermittler - zu einer erheblichen Strafmilderung." Deshalb sei mit einer "deutlich verringerten Strafe zu rechnen".

Die Staatsanwaltschaft betont, die verdeckten Ermittler seien eingesetzt worden, um eine Reihe von äußerst brutalen Raubüberfällen zu klären. Es sei nicht darum gegangen, Lacour wegen einer fingierten Tat wieder ins Gefängnis zu bringen.

Lacour ist auch wegen Besitz von 6,5 Kilo Marihuana und Beihilfe zum Drogenhandel angeklagt. Diese Tat datiert vom Juli 2013. Bei einer Kontrolle in den Niederlanden wurden die Drogen im Kofferraum seines Autos gefunden. Die holländischen Behörden haben den Fall nach Saarbrücken abgegeben. Die Staatsanwaltschaft geht jetzt offenbar davon aus, dass den Ex-Unterweltkönig für das Drogendelikt eine höhere Strafe erwarte, gegen die eine Verurteilung wegen des Raubes "nicht beträchtlich ins Gewicht" falle.

Lacours Verteidiger Walter Teusch sprach gestern gegenüber unserer Zeitung von "Augenwischerei". Die Ermittler hätten rechtswidrig gehandelt und versuchten dies jetzt zu vertuschen. Für Raub drohe eine Mindeststrafe von fünf Jahren, für den Drogenbesitz von einem Jahr. Teusch fordert die Aufhebung des Haftbefehles gegen Lacour.

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