Staatsanwalt stellt Ermittlungen gegen Kripochef ein

Saarbrücken · Rund ein halbes Jahr hing der Vorwurf der Indiskretion im Innenministerium in der Luft. Nun wurden die Ermittlungen gegen Kripochef Harald Schnur und Ministerialrat Wolfgang Klein beendet – folgenlos.

. Fast sechs Monate ermittelte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen Verdachts der Verletzung eines Dienstgeheimnisses gegen Kripochef Harald Schnur und Wolfgang Klein, Leiter der Polizeiabteilung im Innenministerium. Jetzt wird das Verfahren, so zuverlässige Informationen unserer Zeitung, aus rechtlichen Gründen und "mangels Tatnachweis" eingestellt. Eine offizielle Bestätigung war von der Staatsanwaltschaft bislang dazu noch nicht zu erhalten. Hintergrund dafür ist möglicherweise der interne "Instanzenweg", wonach die Entscheidung des ermittelnden Staatsanwaltes vom Behördenleiter, der Generalstaatsanwältin und der Fachaufsicht im Ministerium abgesegnet werden muss. In Justiz- und Polizeikreisen macht die Einstellungsverfügung nach Paragraf 170 der Strafprozessordnung bereits die Runde.

Mitte Januar hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingeleitet. Der Verdacht: Der leitende Ministerialrat Klein, Vorgesetzter von Schnur, soll sich bei dem Kripochef telefonisch erkundigt haben, ob in einem Korruptionsverfahren gegen einen Ex-Beamten der Saarbrücker Bauaufsicht eine Telefonüberwachung geschaltet war. Klein ist angeblich mit dem Ex-Beamten weitläufig verwandt. Schnur hatte in der zuständigen Dienststelle nachgehört, worüber ordnungsgemäß ein Vermerk angefertigt wurde. Klein erhielt von ihm eine eher ausweichende Antwort.

Beide Spitzenbeamte hatten nach Einleitung der Ermittlungen Innenministerin Monika Bachmann (CDU ) um Entbindung von Teilen ihren dienstlichen Aufgaben gebeten. Während Klein nicht mehr die Dienstaufsicht über die Polizei ausübte, wurde das Korruptionsdezernat der Kriminalpolizei unmittelbar Landespolizeipräsident Norbert Rupp unterstellt.

Klein hatte sich öffentlich nicht zu den erhoben Vorwürfen geäußert. Schnur betonte stets: "Da ist absolut nichts dran." Es sei richtig, dass ermittelt werde. Er habe sich nichts vorzuwerfen. Um auch nur dem Anschein einer möglichen Einflussnahme entgegenzuwirken, habe er um die Entbindung von der Fach- und Dienstaufsicht der Korruptionsdienststelle gebeten.

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