Staatsanwalt kann Fall um „Rote Hosen“ noch nicht abschließen

Saarbrücken · . Die Affäre um die Fußballmannschaft "Rote Hosen " der SPD-Landtagsfraktion ist aus strafrechtlicher Sicht doch noch nicht beendet. Die Staatsanwaltschaft wollte ursprünglich die Ermittlungen gegen einen Ex-Fraktions-Buchhalter gegen Zahlung von 2000 Euro einstellen.

Der Mettlacher soll privat auf Fraktionskosten getankt haben. Nach Angaben von Christoph Rebmann, Sprecher der Staatsanwaltschaft, hat der Beschuldigte der Einstellung gegen eine Geldauflage aber nicht zugestimmt. Rebmann: "Eine andere, das Ermittlungsverfahren gegen Herrn H. abschließende Entscheidung ist in Vorbereitung." Wie es heißt, erwägt die Staatsanwaltschaft, einen Strafbefehl gegen den Ex-Buchhalter zu beantragen. Falls er dagegen Einspruch einlegt, kommt es zu einer Hauptverhandlung vor einem Amtsgericht.

Auf dem Tisch einer Richterin liegt derweil weiter der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls über 6000 Euro gegen den Ex-Chauffeur der Fraktion.

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