So wird das Fahrrad winterfestWas fehlende "Einrichtungen für Schallzeichen" kosten

Saarbrücken. Wenn die Tage kürzer werden, dann steigt für Radfahrer im Straßenverkehr die Unfallgefahr. Wer auch im Winter auf seinen Drahtesel nicht verzichten kann, ist also gut beraten, diesen winterfest zu machen. "Fahrradfahrer sollten sich in der dunklen Jahreszeit vor allem um das Licht kümmern", rät Jan Messerschmidt vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC)

Saarbrücken. Wenn die Tage kürzer werden, dann steigt für Radfahrer im Straßenverkehr die Unfallgefahr. Wer auch im Winter auf seinen Drahtesel nicht verzichten kann, ist also gut beraten, diesen winterfest zu machen. "Fahrradfahrer sollten sich in der dunklen Jahreszeit vor allem um das Licht kümmern", rät Jan Messerschmidt vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC). Das Argument, ein Dynamo mache das Treten doch viel zu schwer, gelte heutzutage nicht mehr, sagt Messerschmidt: "Es gibt mittlerweile Naben-Dynamos oder LED-Leuchten. Standlicht-Leuchten sind eine Alternative", erklärt er. Auch die Bremsen und die Reifen sollten überprüft werden, empfiehlt der Experte. "Wobei Profil auf den Reifen nur bei Schnee und Schlamm wichtig ist - beim Fahrrad gibt es im Grunde kein Aquaplaning."Die Polizei in Saarbrücken rät zudem jedem, der aufs Rad steigt, einen Helm sowie auffällige oder reflektierende Kleidung zu tragen. "Es geht gerade für Zweiradfahrer immer wieder darum, gesehen zu werden", sagt Verkehrsexperte Bernd Brutscher. Er empfiehlt, über der normalen Kleidung eine Warnweste zu tragen. "Die Westen sind auffällig, egal wie dunkel es ist - und das minimiert das Risiko von Unfällen."

Wer glaubt, Fahren ohne Licht oder funktionierende Bremsen blieben ohne Konsequenzen, irrt. Nach Angaben der Polizei gibt es zwar keine speziellen Kontrollen für Radfahrer. Sie seien bei den normalen Kontrollen inbegriffen. Wer erwischt werde, ob im Auto oder auf dem Fahrrad, bezahle. "Wir differenzieren bei der allgemeinen Verkehrsüberwachung nicht zwischen Fahrzeugarten", sagt Brutscher. Dem stimmt Jan Messerschmidt vom ADFC zu: "Prinzipiell ist es egal, ob man mit dem Fahrrad oder dem Auto unter Alkoholeinfluss über die rote Ampel fährt." Richtig teuer wird es bei eben diesen sogenannten Rotlichtverstößen: 45 Euro werden fällig, wenn ein Radfahrer das Rotlicht für Fußgänger missachtet und die Straße überquert, bis zu 180 Euro sind es, wenn ein Radfahrer auf der Straße bei Rot fährt.

Allerdings gibt es fahrradspezifische Bußgelder. Grundsätzlich steht in Punkt 7.4.8 der Bundesbußgeldkatalog-Verordnung, dass bei Radfahrern das Verwarnungsgeld in der Regel zehn Euro betragen soll, sofern der Bußgeldkatalog nichts anderes bestimmt. So sind laut bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog also zehn Euro für das Führen eines Fahrrades fällig, "dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war". Wenn der Radfahrer so andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder gar einen Unfall verursacht, dann erhöht sich das Bußgeld auf 20 beziehungsweise 25 Euro. Das gilt ebenso für das Fahren im Fußgängerbereich - oder auch dann, wenn die Polizei jemanden mit Kopfhörern erwischt, aus denen Musik dröhnt. Saarbrücken. Wer genau wissen möchte, welche Bußgelder ihn bei Verstößen auf dem Fahrrad erwarten, kann diese im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog auf der Seite des Kraftfahrtbundesamtes unter www.kba.de lesen.

Doch das ist nicht immer so einfach: In dem 500 Seiten starken Dokument finden sich höchst sperrige Formulierungen, die einer Übersetzung bedürfen. Haben Sie schon einmal ein Fahrrad "ohne die vorgeschriebene seitliche Kenntlichmachung" geführt? Damit sind "zwei gelbe Speichenrückstrahler und/oder ringförmig retroreflektierende weiße Streifen je Rad" gemeint. Oder auf gut Deutsch: Reflektoren, im Volksmund auch Katzenaugen genannt. Ein Verstoß kostet übrigens genauso zehn Euro wie das Führen eines Fahrrades "unter Verstoß gegen eine Vorschrift über die Einrichtungen für Schallzeichen".

Das Polizeipräsidium Münster hat in seinem eigenen Bußgeldkatalog für Radfahrer ratlosen Gesichtern vorgebeugt und diesen Passus verbraucherfreundlich durch "Fahrrad ohne Klingel" ersetzt. spr

Stichwort

Unfallbilanz: 2010 waren Radfahrer der Polizei zufolge in Saarbrücken an 137 Unfällen beteiligt. Das sind 26 weniger als 2009, 48 weniger als 2008. Dabei wurden zwölf Personen schwer, 84 leicht verletzt, darunter fünf Fußgänger. 2008 waren noch 156, im Jahr 2009 132 Verletzte zu beklagen. In 81 Fällen hatten die Radfahrer den Unfall verursacht. Das entspricht einer Quote von 60 Prozent.

Die Polizei stellte bei den Unfallorten im Saarbrücker Stadtgebiet keine Brennpunkte fest. spr

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