Skepsis gegen Wettbürosteuer im Saarland
Saarbrücken/Hagen · Die Stadt Hagen in Nordrhein-Westfalen bittet Wettbüros zur Kasse. Neben den Einnahmen soll auch ein Ausufern des Gewerbes verhindert werden. Die Hürden für eine solche Steuer sind im Saarland ungleich höher.
Um das Glücksspiel einzudämmen und gegen die Spielsucht vorzugehen, will die Stadt Hagen in Nordrhein-Westfalen (NRW) eine Steuer für Wettbüros einführen, in denen Sport- und Pferdewetten live mitverfolgt werden können. Das Innenministerium in Düsseldorf hat nun den Weg für die Extra-Besteuerung frei gemacht. Positiver Nebeneffekt für die Stadtkasse: Hagen rechnet mit Mehreinnahmen von 120 000 Euro aus den 16 Wettbüros. Weitere Städte in NRW, darunter Dortmund, kündigten an, dem Hagener Beispiel folgen zu wollen.
Zusätzliche Einnahmen können die verschuldeten Saar-Kommunen ebenfalls gut gebrauchen. Neun der insgesamt 35 saarländischen Sportwettbüros befinden sich in Saarbrücken, teilt das Landesverwaltungsamt mit. Zudem liegen in der Landeshauptstadt zwei der sieben vom Wirtschaftsministerium genehmigten Pferdewetten-Annahmestellen. Doch dass in Saarbrücken eine Wettbürosteuer eingeführt werden könnte, hält der Verwaltungsdezernent der Stadt, Jürgen Wohlfarth , für rechtlich möglich, aber unwahrscheinlich. "Die rechtliche Lage ist im Saarland eine andere. Die Hürden und der Aufwand sind sehr hoch", sagte Wohlfahrt der SZ. Der Stadtrat müsse zunächst einer solchen Steuer zustimmen. Doch damit diese eingeführt werden könne, müsse der Landtag das Vergnügungssteuergesetz um den Punkt der Wettbürosteuer erweitern. Wohlfarth ist nicht überzeugt, dass sich dort eine Mehrheit für eine neue Steuer findet. Ob andere Kommunen ein Gesetz befürworten würden, in dem es im Grunde nur für eine Regelung für Saarbrücken gehe, sei fraglich. Doch sollte eine entsprechende Gesetzesänderung den Landtag passieren, müsse der Stadtrat wiederum seine Vergnügungssteuer-Satzung anpassen. Damit die Abgabe eingeführt werden könne, müsse das Innenministerium unter Einverständnis des Wirtschaftsministeriums das genehmigen.
In Nordrhein-Westfalen sei das Prozedere einfacher, da es dort kein Vergnügungssteuergesetz gebe, erklärte Wohlfarth: "Dort wird mit dem Steuerfindungsrecht der Kommunen gearbeitet. Es reicht dort eine Genehmigung durch die zuständigen Minister."
Wettunternehmer wollen die in Hagen eingeführte Wettbürosteuer jetzt juristisch anfechten. So habe ein Anbieter bereits angekündigt, es nach Eingang des Steuerbescheids auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, sagte ein Sprecher des Verbandes Europäischer Wettunternehmer. Der Deutsche Sportwettenverband hält die neue Steuer für verfassungswidrig und stützt sich auf ein Gutachten einer großen Rechtsanwaltskanzlei.
Der Städte- und Gemeindebund in NRW empfiehlt den Mitgliedskommunen allerdings, erst einmal die verwaltungsrechtliche Überprüfung des Hagener Modells abzuwarten. Diese Haltung vertritt auch der Saarländische Städte- und Gemeindetag (SSGT). Man habe sich aktuell noch nicht mit der Frage befasst, ob Städte und Gemeinden im Saarland eine Wettbürosteuer erheben sollten, teilte der auf SZ-Anfrage mit. Auch Saarbrückens Verwaltungsdezernent ist skeptisch, was die Genehmigung anbelangt: "Wer weiß, ob das hält." Man müsse Aufwand und Ertrag abwägen: "Womöglich ist eine Steuer am Ende nicht wirtschaftlich. Sie darf keine Erdrosselungswirkung auf das Gewerbe haben", so Wohlfarth. Der Stadtrat befinde sich in der Sommerpause und habe sich daher noch nicht mit dem Thema befasst. SSGT und der Verwaltungsdezernent ziehen Parallelen zur geplanten Bettensteuer. Diese hatte der Saarbrücker Stadtrat 2010 beschlossen. Derzeit liegt sie jedoch auf Eis. Unterschiedliche Gerichtsurteile zur Rechtsmäßigkeit dieser Steuer liegen vor, daher werde abgewartet.