Sind alle Interessen gut austariert?

Saarbrücken · Für die Stadtplaner ist es nicht leicht, im Nauwieser Viertel von Saarbrücken durch einen Bebauungsplan die Harmonie der diversen Interessen zu erreichen. Nun liegt ein Entwurf vor, der gute Chancen hat, im Herbst zur Satzung zu werden.

Nur eine Handvoll Interessenten folgte am späten Dienstagnachmittag der Einladung des Saarbrücker Stadtplanungsamtes, über den neuesten Bebauungsplan-Entwurf "Nauwieser Viertel" zu informieren. Das lag, einen Tag nach Ende der Offenlage, nicht an Desinteresse. Schließlich war die Initiative Nauwieser Viertel bereits vorab in einer gesonderten Veranstaltung aufgeklärt worden, und alles, was an Vorschlägen und Einwänden zu machen war, wurde bereits vorgetragen. Bezirksbürgermeisterin Christa Piper (SPD ), selbst Bewohnerin der "Nauwies" und Kennerin der diversen Interessen (Wohnen, Gewerbe, Gastronomie, Nachtleben, Hausbesitz), hält den Entwurf für ausgleichend und gerecht und geht davon aus, dass er in den politischen Gremien eine Mehrheit findet.

Monika Kunz, Leiterin des Stadtplanungsamtes, nannte als wahrscheinlichen Termin für den Satzungsbeschluss durch den Stadtrat Oktober/November. Die Veränderungen des jüngsten Entwurfes gegenüber dem ersten bestehen vor allem darin, in einigen zentralen Straßen wegen des Lärmes auf öffentlichen Flächen das Wohnen nicht ab dem ersten, sondern erst ab dem zweiten Stock zu erlauben (natürlich nur bei Mieterwechseln oder Umbauten). Neubauten sind zwar eher unwahrscheinlich in dem dicht bebauten Gebiet, wären aber mit Fassadendämmung zu versehen und dürften keine Schlaf- und Kinderzimmer zur Straße haben. Vergnügungsstätten werden im Nauwieser Viertel nicht mehr genehmigt, Schank- und Speisewirtschaften sollen in den Außenbereichen ihren Platz finden.

Eine Ausnahme bildet das im Entstehen begriffene Lokal im ehemaligen Geschäft "Canapé". Es liegt eigentlich in der für Gaststätten "verbotenen" Zone. Weil die Bauanfrage des Nutzers aber genehmigt worden war, genießt das Lokal quasi vom Start weg Bestandsschutz. Sollte die Nutzung eines Tages unterbrochen oder aufgegeben werden, griffe der neue Bebauungsplan, so Monika Kunz.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort