Sie wollen in jeden Waffenschrank sehen

Saarbrücken · Statt drei gibt es bald nur noch zwei Waffenbehörden im Regionalverband Saarbrücken. Völklingen überträgt die Aufgaben seiner Waffenbehörde an den Regionalverband. Saarbrückens Behörde bleibt eigenständig.

Die Waffen- und Jagdbehörde des Regionalverbands Saarbrücken übernimmt zum 1. Januar 2016 die Aufgaben der Waffenbehörde in Völklingen. Das hat die Regionalversammlung jetzt beschlossen. Der Grund: Die Stadt Völklingen hat keine eigene Jagdbehörde. Da aber zur Jagd in der Regel Waffen gebraucht werden, ist eine Trennung von Jagd- und Waffenbehörde wenig sinnvoll. Denn das Waffenrecht überschneidet beide Rechtsbereiche. Außerdem sei der eine Mitarbeiter der Völklinger Waffenbehörde überlastet, erläutert Regionalverbandssprecher Stefan Kiefer.

Die Waffenbehörde des Regionalverbands ist mit 2,3 Stellen besser ausgestattet. Die halbe Stelle mehr, die ab Januar im Regionalverband entsteht, soll die Stadt Völklingen bezahlen.

Die Stadt Saarbrücken wird ihre eigene Jagd- und Waffenbehörde dagegen behalten. Dort kümmern sich zwei Mitarbeiter des Ordnungsamts gleichzeitig um Waffenrecht , Jagd- und Fischereirecht, Sprengstoffrecht, Sammlungs- und Lotteriegesetz. "Selbst wenn der Regionalverband die Aufgaben des Saarbrücken Waffenbehörde übernehmen würde, müssten beim Regionalverband aufgrund der Fallzahlen zwei neue Stellen geschaffen werden, die die Stadt Saarbrücken vermutlich bezahlen müsste", sagt Kiefer. Geld würde also nicht gespart.

Die Zahlen unterscheiden sich in der Tat nur geringfügig. In Saarbrücken sind 1833 Personen mit Waffenbesitzkarte registriert, in Völklingen sind es 400 und im restlichen Regionalverband 2400. Und die müssen alle drei Jahre überprüft werden.

Die Waffenbehörden sind dafür zuständig, Waffenscheine, Jagdscheine und Waffenbesitzkarten auszustellen sowie den gewerblichen Waffenhandel im Auge zu behalten. Dabei sind die Aufgaben in den vergangenen Jahren enorm gewachsen. Das betrifft zum einen das bundesweite Waffenregister. Es bündelt seit 2013 Informationen über alle registrierten Schusswaffen in Deutschland.

"Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer pro Fall hat sich seitdem nahezu verdreifacht", berichtet auch Thomas Blug, Sprecher der Stadt Saarbrücken. Zum anderen sind die Aufbewahrungsvorschriften für Waffen und deren Kontrollen vor Ort verschärft worden.

Und die Kontrollen sind streng. Der Regionalverband hat in diesem Jahr bereits vier Personen die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen. Zweimal wegen gravierender Mängel bei der Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, einmal, weil der Inhaber keinen Schießsport mehr ausübt, es also keinen Grund mehr gibt, warum er Schusswaffen besitzen darf. Und einmal, weil die Person als unzuverlässig gilt.

"Relevant für die Entscheidung, jemanden als unzuverlässig einzustufen, sind für uns unter anderem alle Straftaten ab 60 Tagessätzen, Anklagen wegen Körperverletzung, selbst bei Freispruch, Alkohol- oder Drogensucht, Extremismusverdacht, ob von rechts, links oder religiös", erläutert Marc Schwarz, Mitarbeiter der Waffenbehörde des Regionalverbands. "Kein Restrisiko soll hingenommen werden."

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